24-Stunden-Lieferantenwechsel
Verbändemerkblatt zu neuen Regelungen beim Stromanbieterwechsel
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue Regelungen für die Ab- und Anmeldung von Stromverträgen bei Umzügen. Ein gemeinsamer Handlungsleitfaden für Verbraucher soll helfen, die reibungslose Stromlieferung bei Umzügen sicherzustellen.
05.06.25
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue Regelungen für die Ab- und Anmeldung von Stromverträgen bei Umzügen. Ein gemeinsamer Handlungsleitfaden für Verbraucher soll helfen, die reibungslose Stromlieferung bei Umzügen sicherzustellen.

Rückwirkende Berücksichtigung von Umzügen zukünftig nicht mehr möglich
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Änderungen an den Vorgaben zur Marktkommunikation vorgenommen, welche ab dem 6. Juni 2025 für Stromversorger und Netzbetreiber verbindlich gelten. Mit den Änderungen setzt die BNetzA europarechtliche Vorgaben um, welche auch als „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ bekannt sind. Gemäß der EU-Strombinnenmarktrichtlinie darf der technische Vorgang beim Wechsel des Stromanbieters künftig nicht länger als einen Werktag dauern.
Als Folge der Neuregelungen können Stromlieferanten Umzüge von Mietern nicht mehr rückwirkend berücksichtigen. Bislang war dies bis zu sechs Wochen in die Vergangenheit möglich. So konnten sich Mieter zunächst in aller Ruhe um ihren Umzug kümmern, bevor sie sich mit der Wahl ihres Stromanbieters beschäftigen mussten. Nunmehr wird jedoch eine rechtzeitige Meldung des Umzugs beim Stromversorger notwendig sein. So müssen die Mieter dafür Sorge tragen, den Stromliefervertrag für die alte Wohnung fristgerecht zu kündigen und für die neue Wohnung rechtzeitig abzuschließen – oder alternativ den bestehenden Stromvertrag auf die neue Wohnung umzumelden. Andernfalls wird Strom nur im Rahmen der Grundversorgung geliefert werden, zu gegebenenfalls höheren Konditionen. Bestehende Stromlieferverträge laufen dann bei nicht-fristgerechter Kündigung weiter.
Der VKU hat deshalb gemeinsam mit dem BDEW, GdW und vzbv eine Anleitung für die Ab- und Anmeldung von Stromverträgen bei Umzügen erstellt. Diese soll Verbrauchern helfen, die notwendigen Schritte für eine reibungslose Stromversorgung im Blick zu behalten und rechtzeitig vorzunehmen. Dazu zählen insbesondere die fristgemäße Kündigung und der Abschluss eines neuen Stromliefervertrags, sowie die Übermittlung von Zählernummer und Zählerstand an den Stromanbieter. Seinen Mitgliedern stellt der VKU zudem ein Grundgerüst zur Verfügung, aus dem sich auch ein eigenes Merkblatt erstellen lässt.