Wärmemarkt im Fokus
Luftschloss oder notwendiger Beitrag für den Klimaschutz? 14.03.23

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Luftschloss oder notwendiger Beitrag für den Klimaschutz?

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Wärmewende deutlich zu beschleunigen und den Anteil der klimaneutral erzeugten Wärme bis 2030 auf 50 Prozent anzuheben. In der Gebäudewärme stellen der Roll-Out von Wärmepumpen sowie der Aus- und Umbau von Wärmenetzen das Kernelement der wärmepolitischen Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz dar. Ordnungsrechtliche Leitplanken sollen nunmehr mit einer Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingeführt werden.

Am 27.02.23 und leicht angepasst am 07.03.23 wurden Leaks der anstehenden GEG-Novelle veröffentlicht, mit welcher insbesondere die geplante Vorgabe gesetzlich verankert werden soll, möglichst jede neue Heizung ab 2024 mit 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben und darüber hinaus konventionelle Heizungsanlagen auf eine Lebensdauer von maximal 30 Jahren zu begrenzen. Diese Vorgaben sind ein Kernelement der wärmepolitischen Strategie des BMWK, die in politischen Strategiepapieren (Koalitionsvertrag, Eröffnungsbilanz Klimaschutz usw.) wiederholt prominent platziert und im vergangenen Jahr im Hinblick auf die Zeitvorgabe („möglichst“ 2024) von der Ampel-Koalition noch einmal verschärft worden ist.

Zentrales Element der Regelung sind die künftig zulässigen technologischen Erfüllungsoptionen. Der Gebäudeeigentümer kann bei Einbau einer neuen Heizung sowie beim Heizungstausch zwischen folgenden Varianten wählen:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Einbau einer Wärmepumpe
  • Einbau einer Stromdirektheizung

Weitere Erfüllungsoptionen nur in Bestandsgebäuden:

  • Einbau einer Biomasseheizung in Kombination mit Solarthermie oder PV
  • Einbau eines Gaskessels auf Basis von Biomethan oder grünem H2
  • Einbau einer WP-Hybridheizung (WP-Anteil ≥ 30 Prozent der Heizlast)

Weitere Inhalte der Entwürfe betreffen Übergangsfristen bei Heizungshavarie, geplantem Anschluss an ein Wärmenetz sowie bei Umstellung von Etagenheizungen oder Einzelraumfeuerungsanlagen, Härtefallregelungen, begleitende Maßnahmen zur Effizienz im Heizungsbetrieb sowie Regelungen zu Mieterschutz.

Eine Umsetzung der vorgeschlagenen Regelungen dürfte vor allem aufgrund der enorm engen Fristigkeit für erhebliche Umbrüche am Heizungsmarkt sorgen. Obgleich im vergangenen Jahr bereits 236.000 Wärmepumpen verkauft worden sind, lag der Anteil von Gaskesseln bei etwa 60 Prozent. Das BMWK hat angekündigt, die Umsetzung der Vorgabe mit einem milliardenschweren Förderprogramm unterstützen zu wollen.

Allerdings machte das Ministerium bislang noch keine Abschätzungen darüber öffentlich, wie hoch der Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung in etwa ausfallen dürfte. Nicht nur aufgrund der Finanzierung, sondern auch aufgrund der praktischen Darstellbarkeit ist das Vorhaben sowohl innerhalb der Koalition als auch in der Öffentlichkeit hoch umstritten. Eine zeitnahe Einigung innerhalb der Koalition ist daher nicht zu erwarten.

Der VKU treibt derzeit seine Positionierung zu der GEG-Reform weiter voran. Grundsätzlich betrachtet ist aus Sicht des VKU bedauerlich, dass mit der GEG-Reform auf Bundesebene Vorfestlegungen getroffen werden sollen, bevor bundesweit auf Basis kommunaler Wärmepläne optimale, an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Lösungen entwickelt werden können. Die Möglichkeit einer schrittweisen und bedarfsgerechten Transformation kommunaler Gasnetze auf der Grundlage kommunaler Wärmepläne wird somit nicht ausreichend gewürdigt. Mit Blick auf die ambitionierte Zielsetzung ist zudem fraglich, wie die bereits bekannten Flaschenhälse – wie bspw. fehlende Fachkräfte, begrenzte Stromnetzkapazitäten, perspektivisch fehlende gesicherte Stromerzeugungsleistung oder schleppender Grüngashochlauf – aufgelöst werden sollen.