AgNes-Prozess der Bundesnetzagentur
Geplante Speichernetzentgelte: VKU warnt vor Vertrauensbruch und Komplexitätsfalle
Die im Rahmen des AgNes-Prozesses der Bundesnetzagentur vorgestellten Orientierungspunkte zu den geplanten Speichernetzentgelten skizzieren ein komplexes System. Gleichzeitig wird durch wiederholte Äußerungen der BNetzA der Vertrauensschutz für Bestandsanlagen in Frage gestellt. Der VKU unterbreitet einen Alternativvorschlag und fordert Bestandsschutz für Anlagen, die bereits am Netz sind, sowie für Projekte, die sich aktuell in der Umsetzung befinden.
23.03.26
Die im Rahmen des AgNes-Prozesses der Bundesnetzagentur vorgestellten Orientierungspunkte zu den geplanten Speichernetzentgelten skizzieren ein komplexes System. Gleichzeitig wird durch wiederholte Äußerungen der BNetzA der Vertrauensschutz für Bestandsanlagen in Frage gestellt. Der VKU unterbreitet einen Alternativvorschlag und fordert Bestandsschutz für Anlagen, die bereits am Netz sind, sowie für Projekte, die sich aktuell in der Umsetzung befinden.
Geplante Speichernetzentgelte: VKU warnt vor Vertrauensbruch und Komplexitätsfalle
In der Diskussion um Netzentgelte für Speicher setzt sich der VKU für ein einfaches und netzdienliches Modell ein. In einer Stellungnahme zu Orientierungspunkten der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu Speichernetzentgelten im sogenannten AgNeS-Prozess kritisiert der VKU die Komplexität und dabei gleichzeitig den mangelnden Nutzen der BNetzA-Vorschläge, weil sie zusätzliche Prognosen, umfangreiche IT-Anpassungen und komplizierte bilanzielle Abgrenzungen erfordern. Gleichzeitig wäre die beabsichtigte Lenkungswirkung kaum gegeben, da Speicher schon heute überwiegend preis- und systemorientiert betrieben werden.
Besonders kritisch bewertet der VKU das Vorhaben der BNetzA, die gesetzliche Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher nach § 118 Absatz 6 EnWG rückwirkend einzuschränken. Kommunale Unternehmen gehen bei Planungen und Investitionen davon aus, dass Speicher, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb genommen werden, von Netzentgelten befreit sind und diese Befreiung anschließend für 20 Jahre gilt. Analog gilt dies auch für Wasserstoffelektrolyseure. Zuletzt hatte der Deutsche Bundestag mit einer Änderung des EnWG eine Verlängerung des Anwendungsbereichs um 3 Jahre ausdrücklich beschlossen. Eine nachträgliche Änderung würde nach Ansicht des Verbands tief in bestehende Geschäftsmodelle und Investitionen eingreifen und erhebliche wirtschaftliche Risiken auslösen oder gar Schaden verursachen. Eine nicht repräsentative Kurzumfrage des VKU unter seinen Mitgliedsunternehmen hat ergeben, dass bereits aus einer sehr kleinen Stichprobe Projekte mit knapp 1,8 Gigawatt an Speicherleistung in der Umsetzung gefährdet sind. Das widerspricht den politischen Ausbauzielen für Speicher.
Die kommunalen Unternehmen haben ein besonderes Interesse an verlässlichen Rahmenbedingungen. Viele Speicher- und Wasserstoffprojekte werden von Stadtwerken und kommunalen Energieversorgern geplant oder bereits umgesetzt. Für sie sind langfristig stabile Investitionsbedingungen entscheidend, um neue Anlagen finanzieren und betreiben zu können. Aus Sicht des VKU braucht es ein transparentes, planbares und einfaches Netzentgeltsystem, das die Finanzierung der Netze sichert, den systemdienlichen Betrieb von Speichern stärkt und die Wirtschaftlichkeit der Projekte nicht gefährdet.
Alternativer VKU-Vorschlag
Als Alternative zum BNetzA-Vorschlag hat der VKU ein eigenes Modell für die Beteiligung von Speichern an den Netzkosten vorgelegt. Es sieht Kapazitätspreise für Speicher oberhalb der Niederspannung vor, die sich an der vertraglich vereinbarten Anschlusskapazität orientieren und bei netzdienlicher Fahrweise deutlich abgesenkt werden könnten. Speicher von Privathaushalten und kleinen Betrieben, die in der Niederspannung angeschlossen sind, wären damit nicht betroffen. Ein Arbeitspreis für Speicher sollte aus VKU-Sicht nicht eingeführt werden. Für Elektrolyseure fordert der Verband eine Gleichbehandlung mit Speichern.
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