Geothermie, Speicher, Offshore-Wind
GeoBG und RED III beschlossen: Wichtige Entscheidungen für Stadtwerke

Der Bundestag verabschiedet das GeoBG und die RED-III-Novelle für Offshore-Wind und Stromnetze. Die Beschlüsse beschleunigen Genehmigungen für Geothermie, Offshore-Wind und Netzausbau und schaffen mehr Planungssicherheit für kommunale Energieversorger auf dem Weg zur klimaneutralen Versorgung.

10.12.25

Modernes Gebäude mit Glasfassade und begrünter Dachfläche, daneben ein großer Baum unter blauem Himmel.

GeoBG und RED III beschlossen: Wichtige Entscheidungen für Stadtwerke

Der Deutsche Bundestag hat am 4. Dezember sowohl das Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) als auch die Umsetzung der europäischen Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) im Bereich Offshore-Windenergie und Stromnetze verabschiedet. Das GeoBG soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten, während die Regelungen der RED-III-Novelle bereits am Tag nach ihrer Verkündung gelten. Der Verband kommunaler Unternehmen hatte beide Gesetzgebungsverfahren eng begleitet und sich dabei intensiv für die Interessen der kommunalen Energieversorger eingesetzt.

Mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und -speichern deutlich zu beschleunigen und damit einen wichtigen Baustein für die klimaneutrale Wärmeversorgung zu schaffen. Ein zentraler Fortschritt ist die Einstufung von Wärmeleitungen als Vorhaben von „überragendem öffentlichen Interesse“. Diese Aufwertung erleichtert die Genehmigungsverfahren erheblich und erfüllt eine langjährige Forderung des VKU.

Auch die Ausrichtung des öffentlichen Interesses am Wasserhaushaltsgesetz findet positive Resonanz. Betreiber geothermischer Anlagen werden verpflichtet, im Schadensfall stets eine Notwasserversorgung sicherzustellen. Darüber hinaus erleichtert das Gesetz die Erforschung und Nutzung geothermischer Energie im Außenbereich.

Gleichzeitig wird die jüngste, kritisierte Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich korrigiert und auf Co-Location-Speicher bei Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie auf bestimmte Stand-alone-Speicher beschränkt. Parallel legte das Wirtschaftsministerium einen Entwurf zur Anpassung der Kraftwerksnetzanschlussverordnung vor. Er sieht vor, große Batteriespeicher über 100 Megawatt aus deren Regelungsbereich herauszunehmen, um eine gerechtere Verteilung knapper Netzanschlusskapazitäten zu ermöglichen. Auch dies bewertet der VKU als ersten wichtigen Schritt.

Organisatorisch profitieren kommunale Unternehmen zudem davon, dass Behörden künftig die Mitgliedschaft in kommunalen oder ähnlichen Haftpflichtversicherungen vorschreiben können. Die geplante Einführung behördlicher Projektmanager soll Genehmigungsprozesse zusätzlich beschleunigen. Begrüßt wird auch der umfassend formulierte Schutz des Grundwassers, auch wenn der Begriff der „negativen thermischen Wirkung“ weiterhin präzisiert werden müsste. Mit der Verlängerung des Vorrangs für erneuerbare Wärme und Wärmenetze bis 2045 erhält die Branche zudem langfristige Planungssicherheit.

Auch bei der Umsetzung von RED III für Wind auf See und Stromnetze setzt der Gesetzgeber auf Beschleunigung. Künftig sollen Genehmigungsverfahren für Offshore-Windparks und Stromnetze der Hoch- und Höchstspannung erheblich vereinfacht werden. Dazu gehört der Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfungen und artenschutzrechtliche Prüfungen, was die Dauer von Genehmigungsprozessen deutlich reduzieren soll.

Die Ausschreibungsvolumina für Offshore-Windparks für 2025 und 2026 werden leicht abgesenkt, während gleichzeitig die Realisierungsfristen verlängert werden. Damit sollen Investoren in einer weiterhin angespannten globalen Lieferkettensituation mehr Flexibilität erhalten. Zusätzlich kann die Planfeststellungsbehörde künftig Infrastrukturgebiete auch im Verteilnetz ausweisen, was für Netzbetreiber neue Handlungsspielräume eröffnet.

Unverändert bleibt jedoch der Zeitplan für die Offshore-Ausschreibungen im Jahr 2026. Trotz breiter Forderungen aus der Branche werden die Termine im Juni und August nicht auf das Jahresende verschoben. Da die grundlegende Reform des Ausschreibungsdesigns erst für das Frühjahr 2026 vorgesehen ist, warnt der VKU vor einem erneuten Scheitern der Ausschreibungen.