Wegfall des Zuschusses für Übertragungsnetzentgelte: Neuberechnung und vermutlich Preiserhöhungen für Kunden 13.12.23

Berlin, 13.12.2023. Durch den politischen Koalitions-Kompromiss für den Haushalt 2024 soll der bereits geplante Zuschuss für die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in Höhe von 5,5 Milliarden Euro wegfallen. Dadurch müssen die Netzentgelte für 2024 neu berechnet werden.

Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):

„Den angekündigten Zuschuss für Übertragungsnetzentgelte in Höhe von 5,5 Milliarden Euro für das Jahr 2024 wird es nicht geben. Dies macht eine Neuberechnung der Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) erforderlich, die nach deren Angaben nun im Durchschnitt bei 6,43 Cent je Kilowattstunde liegen werden. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 lagen sie aufgrund des Zuschusses aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bei 3,12 Cent je Kilowattstunde. 

Insgesamt ist dieses Verfahren extrem ärgerlich und wird zu wirtschaftlichen Schäden für die Stadtwerke führen. Die ÜNB hatten im Vertrauen auf politische Zusagen einer staatlichen Stützung ihre Netzentgelte kalkuliert und veröffentlicht. Dies wurde durch Gesetzgebung von Bundestag und Bundesrat begleitet. Auf dieser Basis haben die Verteilnetzbetreiber (VNB) ihre Entgelte kalkuliert, Stadtwerke ihre Preise für das neue Jahr festgelegt.

Nun kommt der staatliche Zuschuss kurzfristig doch nicht, dennoch lassen sich die Preise in Verträgen mit längeren Laufzeiten und Festpreisen jetzt nicht ebenso kurzfristig anpassen. In diesen Fällen müssen die Stadtwerke die höheren Netzentgelte selbst tragen und erst bei der nächsten Anpassung nachträglich einkalkulieren. Dies beschädigt das Vertrauen in staatliches Handeln.

Insgesamt müssen die Stadtwerke bei den Verteilnetzen neu rechnen, denn die aus dem Wegfall des Zuschusses resultierende Erhöhung macht auch eine Neuberechnung der Netzentgelte der nachgelagerten Ebenen erforderlich. Sie werden von den Verteilnetzbetreibern an die Stromlieferanten und von diesen an alle Kunden und Kundengruppen je nach Vertragslage weitergegeben müssen.

Die exakte Höhe der anteiligen Kosten wird von Netzebene zu Netzebene unterschiedlich ausfallen. So macht bei Haushaltskunden (in der Niederspannung) der Anteil der ÜNB-Entgelte an den Netzkosten einen Anteil zwischen 20 und 40 Prozent aus. Aktuell ist noch nicht verlässlich abschätzbar und bezifferbar, wie sich die dann gestiegenen ÜNB-Netzentgelte auf Kundenseite bei SLP- und RLM- Kunden auswirken werden. Bis zum 1. Januar 2024 wird die Neuberechnung nicht zu schaffen sein. Sicher ist: Das wird letztlich alle Kundinnen und Kunden im neuen Jahr treffen, hängt aber von der jeweiligen Vertragsgestaltung ab.

Preise in der Grundversorgung könnten realistischerweise frühestens zum 1. März 2024 angepasst werden, weil Preisänderungen in der Grundversorgung sechs Wochen vorher öffentlich bekannt gemacht werden müssen, um wirksam zu werden. Frist und Form bei Preisänderungen außerhalb der Grundversorgung richten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Hier ist die gesetzliche Vorgabe „lediglich“, die Kunden vor Preisänderung mindestens einen Monat vor Wirksamkeit der Preisänderung zu informieren.“

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.550 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 300.000 Beschäftigten wurden 2021 Umsatzerlöse von 141 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 822 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2023
Wir halten Deutschland am Laufen – denn nichts geschieht, wenn es nicht vor Ort passiert: Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: www.vku.de