VKU zur Medienberichterstattung über ein kursierendes Konzept zur Strompreisbremse mit Abschöpfung von Zufallserlösen 19.10.22

Berlin, den 19. Oktober 2022

Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer:

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung der Ausgestaltung einer Preisbremse auch für Strom nähert. Aktuell kursieren vor allem Ansätze für die Abschöpfung von Zufallserlösen, also die Einnahmeseite.

Wir halten eine parallele Erarbeitung der Entlastungsmodelle für Kundinnen und Kunden für dringend geboten. Denn die Zeit drängt vor allem bei der Entlastung.

Die Zielsetzung, krisenbedingte Zufallserlöse zur Entlastung der privaten Haushalte und Unternehmen abzuschöpfen, ist grundsätzlich nachvollziehbar.

Wir warnen davor, stärker als von der EU-Kommission geplant, einzugreifen. So sollen technologiespezifische Erlösobergrenzen („Treppenansatz“) vorgeschlagen werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass mehr als nur krisenbedingte Zufallsgewinne abgeschöpft werden. Verschärft wird dies durch die Absicht einer rückwirkenden Einführung.

Wir halten eine Rückwirkung bis März 2022 für inakzeptabel und sehen darin vor allem einen Eingriff in den Vertrauensschutz. Das Vertrauen der Marktteilnehmer in staatliche Zusagen und die Stabilität des Marktrahmens sind zentral für weitere Investitionen in den Ausbau der erneuerbaren Energien. Ein rückwirkend geltender Eingriff wäre ein klarer Bruch mit dem Prinzip der Investitions- und Planungssicherheit und würde die Investitionsbereitschaft im Energiesektor beeinträchtigen.

Insgesamt ist das vorgeschlagene Instrument höchst komplex und wäre in der Kürze der Zeit nur schwer umsetzbar. Dies gilt auch mit Blick auf den Zeitplan für die gesetzgeberische Umsetzung. Sollte der Bundesrat erst Mitte Dezember final die Preisbremsen beschließen, blieben den Unternehmen für die Umsetzung nur die letzten beiden Wochen des Jahres, und dies unter erschwerten Bedingungen wegen der feiertagsbedingt ohnehin reduzierten Belegschaft vor Ort.
 
Die Einführung einer Steuer wäre weniger komplex und hätte wahrscheinlich nicht so viele ungewünschte Nebenwirkungen. Daher appellieren wir ausdrücklich, eine steuerrechtliche Alternative zu prüfen.

In jedem Fall ist sicherzustellen, dass die jüngst getroffenen Maßnahmen zur Erhöhung und Aufrechterhaltung des Stromangebotes (u.a. Marktrückkehr von Kohlekraftwerken, Fuel Switch) nicht gefährdet werden. Ansonsten würde dieses Konzept der Gewinnabschöpfung der Krisenbewältigung einen Bärendienst erweisen.“

 

 

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 283.000 Beschäftigten wurden 2019 Umsatzerlöse von 123 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 13 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Gas 67 Prozent, Trinkwasser 91 Prozent, Wärme 79 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 203 Unternehmen investieren pro Jahr über 700 Millionen Euro. Beim Breitbandausbau setzen 92 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude. Wir halten Deutschland am Laufen – klimaneutral, leistungsstark, lebenswert. Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: 2030plus.vku.de.