VKU zum Kabinettsbeschluss
Geplantes Wärmenetzgesetz löst Blockaden bei Fernwärme
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Eckpunkte der Bundesregierung für ein Wärmenetzpaket ausdrücklich. Die geplante Reform verbessere die Bedingungen für den Ausbau klimafreundlicher Wärmenetze für die Versorgung mit Nah- und Fernwärme und greife zentrale Forderungen der kommunalen Energiewirtschaft auf.
26.08.26
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Eckpunkte der Bundesregierung für ein Wärmenetzpaket ausdrücklich. Die geplante Reform verbessere die Bedingungen für den Ausbau klimafreundlicher Wärmenetze für die Versorgung mit Nah- und Fernwärme und greife zentrale Forderungen der kommunalen Energiewirtschaft auf.
Berlin, 26.08.2026. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Eckpunkte der Bundesregierung für ein Wärmenetzpaket ausdrücklich. Die geplante Reform verbessere die Bedingungen für den Ausbau klimafreundlicher Wärmenetze für die Versorgung mit Nah- und Fernwärme und greife zentrale Forderungen der kommunalen Energiewirtschaft auf. „Mit den Plänen kann endlich Bewegung in den Ausbau der Nah- und Fernwärme kommen. Die Bundesregierung löst jahrelange Blockaden, was allein schon ein großer Erfolg ist, und allerhöchste Zeit war. Das ist ein Fortschritt für Verbraucher und Unternehmen, stärkt Versorgungssicherheit und Klimaschutz. Deshalb ist es entscheidend wichtig, das angekündigte, umfassende Wärmenetzgesetz zur Modernisierung des Rechtsrahmens für die leitungsgebundene Wärmeversorgung nun schnellstmöglich auf den Weg zu bringen“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in einer Erst-Einschätzung, wenngleich die Pläne zu einer erweiterten Preisaufsicht einen bitteren Beigeschmack haben.
Besonders im urbanen Gebäudebestand können Wärmenetze für Nah- und Fernwärme einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten. Dafür sind erhebliche Investitionen erforderlich. „Wer die Wärmewende will, muss Milliardeninvestitionen in Wärmenetze ermöglichen. Dafür brauchen die Unternehmen verlässliche und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen.“, so Liebing.
Positiv bewertet der VKU das vorgesehene Preisanpassungsrecht für Fernwärmeversorger, wenn sie verstärkt in Klimaschutz investieren. Mit der Umstellung auf Geothermie, Großwärmepumpen und Abwärme verschieben sich die Kostenstrukturen deutlich. Statt Brennstoffen sind künftig die Kapitalkosten der größte Faktor. „Durch den Umbau der Fernwärme zu Klimaneutralität verändern sich die Kostenstrukturen erheblich, weil wir schlicht mehr in maßgeschneiderte Anlagen und Bohrungen investieren müssen. Fernwärmepreise müssen diese Veränderungen sachgerecht abbilden können“, sagt Liebing. Das stärke die Investitionsfähigkeit der Unternehmen, ohne den Verbraucherschutz zu schwächen. Dass Kostensenkungen ebenfalls in den Preisen ankommen sollen, ist ein wesentlicher Bestandteil des bereits jetzt geltenden Rechtsrahmens. Fernwärmepreise unterliegen weiterhin den gesetzlichen sowie kartellrechtlichen Vorgaben.
Neuer Mietenkompromiss: Positiv ist insbesondere auch die Entscheidung zum Kostenneutralitätsgebot. Die bisherige Regelung hatte die Umstellung von Mietshäusern auf Fernwärme seit 13 Jahren zum Erliegen gebracht und Investitionen in klimafreundliche Wärmenetze entscheidend ausgebremst. Der Mietenkompromiss bei der Wärmepumpe wird auf die Fernwärme ausgeweitet: Künftig sollen Vermieter auch beim Anschluss an ein Wärmenetz die Miete um bis zu 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat erhöhen dürfen, da dies mit erheblichen Investitionen einhergeht. Bislang konnte insbesondere die Wärmepumpe von diesem Aufschlag profitieren. Eine Schieflage, die Wärmenetze benachteiligte. „Die 50-Cent-Regel schmiedet einen Kompromiss zwischen Vermieter und Mieter, sodass für Wärmepumpen und Wärmenetze endlich die gleichen Spielregeln gelten. Das schafft fairen Wettbewerb, wodurch sich eher die Heizung durchsetzen dürfte, die jeweils technisch am besten geeignet ist und sich wirtschaftlich rechnet. Und auch davon profitieren Vermieter und Mieter langfristig“, so Liebing.
Ex-ante-Preisgenehmigung: Die Bundesregierung will die bisherige Preisaufsicht durch die Kartellbehörden durch eine zusätzliche Bundesbehörde stärken. Das dürfte aus VKU-Sicht zu deutlich mehr Bürokratie führen, obwohl die Kartellbehörden ohnehin regelmäßig prüfen und selten etwas zu beanstanden haben. Kritisch steht der VKU zudem der neuen freiwilligen Option einer ex-ante Preisgenehmigung gegenüber, also einer vorab-Preisgenehmigung. „Das gut gemeinte Angebot der Bundesregierung an die Versorger könnte zu einer ex-ante-Genehmigungspflicht durch die Hintertür werden. Kapitalgeber scheuen das Risiko, sodass viele, wenn nicht alle, die Versorger zu einer ex-ante-Prüfung drängen könnten. Das würde den Fernwärme-Ausbau auf Jahre hinaus lähmen.”
Aus Sorge vor zusätzlichen Meldepflichten steht der VKU einer neuen staatlichen Preistransparenzplattform zurückhaltend gegenüber. „Transparenz ist richtig, auch eine Verpflichtung zur Teilnahme für uns nachvollziehbar. Vorhandene und bewährte Instrumente sollten jedoch genutzt werden, statt neue Bürokratie aufzubauen. Die Branche hat mit der bestehenden Preistransparenzplattform bereits ein System etabliert, das funktioniert. Die neue Plattform müsste daher so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet werden“, betont Liebing.
Weitere Informationen:
VKU unterstützt Novelle der Wärmeplanung, mahnt jedoch weitere Reformen an (27.05.2026)
VKU-Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes vom 27.05.2026 (02.06.2026)
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025
Wir halten Deutschland am Laufen – denn Zukunft wird vor Ort gemacht: Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: https://www.vku.de/vku-positionen/