Novelle des Wärmeplanungsgesetzes
VKU unterstützt Novelle der Wärmeplanung, mahnt jedoch weitere Reformen an

Das Bundeskabinett hat die „kleine” Novelle des Wärmeplanungsgesetzes verabschiedet mit dem Ziel, das Gesetzgebungsverfahren bis zur Sommerpause abzuschließen. Die Wärmeplanung soll einfacher und Rahmenbedingungen für kleine Kommunen besser werden.

27.05.26

Berlin, 27.05.2026. Das Bundeskabinett hat die „kleine” Novelle des Wärmeplanungsgesetzes verabschiedet mit dem Ziel, das Gesetzgebungsverfahren bis zur Sommerpause abzuschließen. Die Wärmeplanung soll einfacher und Rahmenbedingungen für kleine Kommunen besser werden. Das begrüßt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), mahnt jedoch im nächsten Schritt eine große Reform des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) an, um einen konsistenten Rechtsrahmen für die praktische Umsetzung der Wärmewende zu schaffen.

„Nur dann kommen wir dazu, in die Wärmepläne vor Ort zu investieren, sie mit Leben zu erfüllen und loszulegen mit Baggern, Buddeln und Bauen”, so Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer.

Liebing weiter: „Es ist richtig, kleinen Kommunen die Wärmeplanung zu erleichtern, weil sie oft nur begrenzte Ressourcen haben. Sie brauchen bedarfsgerechte Unterstützung.”  

Für die ab Herbst notwendige WPG-Reform fordert der VKU eine schnelle gesetzliche Verankerung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW). „Wir brauchen mehr Planungs- und Investitionssicherheit für die Fernwärme. Deshalb sollte die Anschubfinanzierung für die Fernwärme endlich wie versprochen gesetzlich und im Bundeshaushalt abgesichert werden“, so Liebing.

Union und SPD haben dies bereits im Koalitionsvertrag und im Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz festgehalten. „Sinnvoll wäre angesichts knapper Haushaltskassen auch, künftig Fördermittel nicht mehr mit der Gießkanne zu verteilen, sondern gezielt einzusetzen. So sollten künftig Einzelheizungen wie Wärmepumpen nicht mehr in Gebieten gefördert werden, die für den Fernwärmeausbau vorgesehen sind.”

Um die milliardenschweren Investitionen der Stadtwerke in die Energie- und Wärmewende zu ermöglichen, müssen mit einem Wärmepaket die Rahmenbedingungen noch stärker als bislang auf Investitionstätigkeit ausgerichtet werden”, so Liebing. Neben der Novelle des Wärmeplanungsgesetzes und der gesetzlichen Verankerung der BEW gehören dazu konkret das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Wärmelieferverordnung und die AVB Fernwärmeverordnung. 

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025

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