Neue Regelung
VKU zum EU-Vernichtungsverbot für Textilien: Herstellerverantwortung jetzt konsequent umsetzen
Seit dem 19. Juli dürfen große Unternehmen in der EU bestimmte unverkaufte Textilien, Bekleidungsaccessoires und Schuhe grundsätzlich nicht mehr vernichten. Die Regelung ist Teil der europäischen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) und soll Ressourcen schonen, Abfälle vermeiden sowie die Wiederverwendung gebrauchsfähiger Produkte stärken.
19.07.26
Seit dem 19. Juli dürfen große Unternehmen in der EU bestimmte unverkaufte Textilien, Bekleidungsaccessoires und Schuhe grundsätzlich nicht mehr vernichten. Die Regelung ist Teil der europäischen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) und soll Ressourcen schonen, Abfälle vermeiden sowie die Wiederverwendung gebrauchsfähiger Produkte stärken.
Berlin, 20. Juli 2026. Seit dem 19. Juli dürfen große Unternehmen in der EU bestimmte unverkaufte Textilien, Bekleidungsaccessoires und Schuhe grundsätzlich nicht mehr vernichten. Die Regelung ist Teil der europäischen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) und soll Ressourcen schonen, Abfälle vermeiden sowie die Wiederverwendung gebrauchsfähiger Produkte stärken.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die neue Regelung als wichtigen Schritt für mehr Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz.
Dazu erklärt Uwe Feige, VKU-Vizepräsident und Leiter des Kommunalservice Jena:
„Das EU-Vernichtungsverbot für Textilien ist ein zentraler Schritt hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft und mehr Verantwortungsübernahme durch die Hersteller. Entscheidend ist jetzt, dass auf Bundesebene auch das Verursacherprinzip auch für die post consumer Ware konsequent umgesetzt wird, damit zusätzliche Mengen bewältigt werden können und Kommunen ihre Kosten schnell, rechtssicher und vollständig erstattet bekommen. Nur wenn die Kosten entlang der gesamten Wertschöpfungskette verursachergerecht verteilt und die bestehenden Sammelsysteme gestärkt werden, kann eine stabile und funktionierende Kreislaufwirtschaft im Textilbereich entstehen.“
Mit dem Vernichtungsverbot reagiert die EU auf Fehlentwicklungen im Textilmarkt. Bislang konnten wirtschaftliche Anreize dazu führen, dass Überproduktion in Kauf genommen und unverkaufte Neuware aus dem Markt genommen wurde, obwohl sie noch genutzt werden könnte. Gerade im Fast-Fashion-Segment setzt die Regelung ein wichtiges Signal für einen sorgsameren Umgang mit Ressourcen.
Aus Sicht des VKU kommt es nun darauf an, die erweiterte Herstellerverantwortung praxistauglich auszugestalten. Die kommunalen Unternehmen stehen auf den Alttextilmärkten seit Jahren unter erheblichem Druck durch sinkende Erlöse, steigende Mengen und eine rückläufige Materialqualität. Hersteller müssen deshalb angemessen an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung beteiligt werden. Dabei sollten die Herstellerbeiträge nach ökologischen Kriterien ausgestaltet werden: Wer langlebige, reparierbare und gut recycelbare Textilien auf den Markt bringt, sollte geringere Beiträge zahlen als Anbieter kurzlebiger und schwer verwertbarer Produkte. Eine solche Ökomodulation setzt Anreize für nachhaltigere Produktgestaltung und stärkt zugleich die Kreislaufwirtschaft im Textilsektor.
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025
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