Versorgungssicherheitsbericht der BNetzA unterstreicht dringenden Bedarf für weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien, von Gaskraftwerken und für Kapazitätsmarkt
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den „Bericht zu Stand und Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität“ der Bundesnetzagentur (BNetzA) beschlossen.
03.09.25
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den „Bericht zu Stand und Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität“ der Bundesnetzagentur (BNetzA) beschlossen.
Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den „Bericht zu Stand und Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität“ der Bundesnetzagentur (BNetzA) beschlossen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Vorlage des Berichts, mahnt jedoch für die nächsten Wochen und Monate eine Verzahnung mit den Ergebnissen des noch ausstehenden Energiewende-Monitorings des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) an. Sorge bereitet die weiterhin bestehende „Kraftwerkslücke” und die immer größere Schwankungsbreite beim Zubaubedarf an neuen Gaskraftwerken in den unterschiedlichen Szenarien.
In einer Erstbewertung sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:
„Es ist gut, dass der aktuelle Bericht der Bundesnetzagentur zum Stand und Entwicklung der Versorgungssicherheit bei Strom nun endlich vorliegt. Die Ergebnisse helfen, die Energiewende möglichst effizient zu planen und umzusetzen.
So wichtig der weitere Hochlauf der Erneuerbaren und von Speichern ist, so akut ist der Handlungsbedarf beim Bau von Gaskraftwerken und KWK-Anlagen, die bei sogenannten Dunkelflauten flexibel einspringen können.
Die BNetzA warnt in ihrem Bericht vor einer Versorgungslücke, falls der Ausbau der Erneuerbaren stockt, der Neubau von Gaskraftwerken nicht planmäßig erfolgt und die Stromnachfrage nicht drastisch flexibler wird. Die Gaskraftwerke sind nötig, um bis 2038 aus der Kohleverstromung aussteigen und Stilllegungen von älteren Gaskraftwerken kompensieren zu können. Dafür ist der Zubau von Gaskraftwerken mit einer Leistung von mehr als 20 Gigawatt bis 2035 erforderlich. Kann weniger Lastflexibilität auf der Verbrauchsseite aktiviert werden als unterstellt, erhöht sich der Ausbaubedarf signifikant auf 35 GW bis 2035.
Wir fordern die Verlängerung und Reform des Kraftwärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) für den Zubau von KWK-Anlagen bis 2035, wie im Koalitionsvertrag festgehalten. Und wir brauchen schnell Klarheit über die vorgesehenen Ausschreibungen bei Gaskraftwerken im Rahmen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes.
Der Bericht zeigt auch, dass die Kraftwerksstrategie nur ein erster Schritt sein kann. Denn für die Versorgungssicherheit ist mittelfristig auch und gerade ein Kapazitätsmarkt notwendig, wie die BNetzA betont. Das heißt, allein die Bereitstellung von Kapazitäten und insbesondere die Aktivierung von Lastflexibilität muss ausreichend honoriert werden. Dabei gilt: Je weniger Flexibilität aktivierbar ist, desto mehr Gaskraftwerke müssen kostenintensiv zugebaut und vorgehalten werden. Der Kapazitätsmarkt muss also genau das leisten: Aktivierung von so viel Lastflexibilität wie möglich, und Zubau von so wenigen Gaskraftwerken wie nötig. Insbesondere für Zweiteres braucht es eine zeitlich gestufte und behutsame Vorgehensweise, weil die tatsächlich benötigte Gaskraftwerksleistung in den Szenarien immer weiter auseinanderklafft und wir Überkapazitäten vermeiden sollten.
Mit ihrem Bericht unterstreicht die Bundesnetzagentur zugleich den Bedarf für einen weiteren Netzausbau. Hierfür ist es unerlässlich, die Eigenkapitalsituation der Unternehmen zu stärken. Mit Blick auf die anhaltende Diskussion zum sogenannten NEST-Prozess sollte die Behörde ihren eigenen Versorgungssicherungsbericht ernst nehmen und die Pläne entsprechend überarbeiten.
Mit Spannung erwarten wir nun den Monitoringbericht des BMWE. Die Ergebnisse der beiden Berichte sind Basis für eine effiziente Energiewende. Wir benötigen eine ganzheitlichere Energiepolitik, daher sollten der Bericht der Bundesnetzagentur, der Monitoringbericht des Bundeswirtschaftsministeriums und die darauf aufbauenden Maßnahmen eng miteinander verzahnt werden.“
Weitere Informationen:
VKU-Positionspapier zu dezentralem Kapazitätsmarkt
VKU-Positionspapier zum Kapazitätsmarktdesign
Energiebranche fordert schnellstmögliche Vorlage der Kraftwerksstrategie & KWKG-Verlängerung
VKU fordert Neustart für die Energiewende und stellt Handlungsvorschläge zur Diskussion
VKU-Positionspapier zur Kraftwerksstrategie und Kraftwerkszubau
VKU-Positionspapier zur Kraftwerksstrategie (kurz)
VKU-Positionspapier zu notwendigen Mindestanpassungen des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG)
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 309.000 Beschäftigten wurden 2022 Umsatzerlöse von 194 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 91 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 40 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 220 Unternehmen investieren pro Jahr über 912 Millionen Euro. Künftig wollen 90 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2024
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