Umfrage Wärmeplanung und GModG
Umfrage Wärmeplanung und GModG: Deutscher Städtetag und VKU fordern Wärme-Paket von Bundesregierung
Zum 30. Juni müssen Großstädte ihren Wärmeplan veröffentlichen, den sie in der Regel gemeinsam mit ihren Stadtwerken erarbeiten. Doch mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das aktuell der Bundestag berät, ändern sich die Spielregeln der Wärmeplanung. Das verunsichert viele, obwohl die praktische Umsetzung erst beginnt.
30.06.26
Zum 30. Juni müssen Großstädte ihren Wärmeplan veröffentlichen, den sie in der Regel gemeinsam mit ihren Stadtwerken erarbeiten. Doch mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das aktuell der Bundestag berät, ändern sich die Spielregeln der Wärmeplanung. Das verunsichert viele, obwohl die praktische Umsetzung erst beginnt.
Zum 30. Juni müssen Großstädte ihren Wärmeplan veröffentlichen, den sie in der Regel gemeinsam mit ihren Stadtwerken erarbeiten. Doch mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das aktuell der Bundestag berät, ändern sich die Spielregeln der Wärmeplanung. Das verunsichert viele, obwohl die praktische Umsetzung erst beginnt. Der Deutsche Städtetag und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) appellieren an die Bundesregierung, endlich den nötigen und verlässlichen Rechtsrahmen für Investitionen zu schaffen und in der Sommerpause ein Wärmepaket zu erarbeiten. Wichtig ist auch, im Haushalt 2027 die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) und das KfW-Programm 432 für energetische Stadtsanierung verlässlich und auf höherem Niveau fortzuführen.
GModG sorgt für Unsicherheit bei Wärmeplänen
Mit dem Wegfall der 65 Prozent Erneuerbaren-Vorgabe werden Grüne Gase auch für Privathaushalte zu einer Option zum Heizen, neben Fernwärme, Wärmepumpen und teils auch fester Biomasse. Das sorgt für Unsicherheit bei Kommunen und Stadtwerken, weil die Wärmepläne auf Basis des aktuell noch gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erstellt wurden.
In einer VKU-Mitgliederbefragung gibt mehr als jedes vierte Stadtwerk (29 Prozent) an, dass Überprüfungsbedarf gesehen wird, wenn, der Bund die Rahmenbedingungen mit dem GModG grundlegend ändert. Immerhin 71 Prozent der Stadtwerke sehen keinen unmittelbaren Anpassungsbedarf und sehen den Wärmeplan in ihrer Kommune auch bei veränderten Rahmenbedingungen als stabiles Planwerk an.
„Der Bund hat die Kommunen verpflichtet und wir haben geliefert. Die Wärmepläne sind eine kommunale Erfolgsgeschichte, weil sie alle beteiligten Akteure näher zusammengebracht hat und die wirtschaftlich und technisch sinnvollste Option für klimaneutrales Heizen für jedes einzelne Stadtviertel ermittelt. Doch mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz ändert die Bundesregierung die Spielregeln quasi in der Nachspielzeit. Das verunsichert viele Kommunen und Stadtwerke “, erklären Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, und Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer.
Städtetag und VKU fordern Wärmepaket und verlässliche Förderung: Wer bestellt, muss mitbezahlen
Für Investitionen in den Aus- und Umbau der jeweiligen Infrastrukturen fehlen weiterhin die rechtlichen Grundlagen. Neben dem GModG gibt es etwa noch keine Biomethanstrategie, die klärt, woher die zusätzlichen Mengen an grünen Gasen kommen sollen. Auch fehlt noch immer eine Novelle der AVB-Fernwärme-Verordnung und der Wärmelieferverordnung. Zudem wankt die Förderkulisse, weil noch immer eine Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) aussteht und die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) bisher weder gesetzlich verankert noch aufgestockt wurde. Insgesamt ist dieses Wärmepaket gerade für Großstädte mit schon bestehenden Wärmenetzen notwendig, um einen konsistenten, verlässlichen und investitionsfördernden Rahmen für den Aus- und Umbau der Wärmenetze zu setzen.
„Unsicherheit bremst Investitionen. Ohne den gezielten Aus- und Umbau der jeweiligen Infrastrukturen vor Ort bleiben Wärmepläne reine Papiertiger und die Bürgerinnen und Bürger bekommen nicht das, was die Wärmeplanung eigentlich leisten soll: Nämlich Orientierung für die beste Heizlösung in ihrer Straße. Kommunen und Stadtwerke brauchen von der Bundesregierung endlich stabile rechtliche Rahmenbedingungen durch das Wärmepaket, und eine verlässliche Förderung, indem zum Beispiel die Bundesförderung effiziente Wärmenetze im Haushalt 2027 aufgestockt wird. Klar muss sein: Wenn der Bund bei den Kommunen die Wärmewende bestellt, muss er sie auch mitbezahlen“, so die beiden Hauptgeschäftsführer.
Wärmewende muss bezahlbar sein
Insbesondere die Finanzierung wird entscheidend sein. Kommunen kämpfen mit Rekorddefiziten. Gleichzeit müssen Stadtwerke ihre Gewinne stärker einbehalten, um das Drei- bis Vierfache ihrer bisherigen Investitionen stemmen zu können. Erste Schritte auf dem Weg zum Deutschlandfonds führen in die richtige Richtung, ersetzen jedoch nicht den Bedarf an Fördermitteln. Der Deutschlandfonds sollte jedoch stärker auf die Wärmewende und die Eigenkapitalstärkung fokussieren. Der jüngste Förderstopp beim KfW-Programm 432 energetische Stadtsanierung, das eigentlich überzeichnet war, zeigt, mit welchen Unsicherheiten Kommunen und Stadtwerke konfrontiert sind. Das erschwert die Planungen. Das Programm sollte verlängert werden. Mit einer besseren Verzahnung von BEW und BEG können Einsparpotenziale erreicht und kommunalen Wärmeplanungen gestützt werden: Dort, wo eine Kommune ein Wärmenetz verdichten oder ausbauen will, sollten Wärmepumpen nicht länger gefördert werden.
„Jeder Fördereuro hilft, die Kosten für den Infrastrukturaus- und -umbau zu senken und die Strom-, Fernwärme- oder Gasnetzkunden nicht über Gebühr zu belasten. Die Wärmewende muss bezahlbar sein, damit sie gelingt. Wärmepläne leisten einen wichtigen Beitrag zur Bezahlbarkeit, weil sie die technisch und wirtschaftlich sinnvollste Heizart samt dazugehöriger Infrastruktur auf dem gesamten Stadtgebiet ermitteln“ , so Schuchardt und Liebing. Einfach drei Infrastrukturen parallel pro Straße auszubauen und zu betreiben, wäre volkswirtschaftlich unvernünftig und für die Bürgerinnen und Bürger auch nicht bezahlbar“, gerade wenn die Wärmenachfrage sinkt.
Hintergrundinformationen
Über die Wärmeplanung der Kommunen:
Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen zum 30. Juni 2026 ihre Wärmepläne veröffentlichen. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben noch bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Die Planungen beruhen auf dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG), dem jeweiligen Landes-Wärmeplanungsgesetz und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Mit der nun angestrebten Reform des GEG zum GModG ändert die Bundesregierung die Grundlagen der Wärmewende nach der Fertigstellung der Planungen in Großstädten bzw. während der laufenden Verfahren in Städten und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern. Eine Überprüfung soll für Großstädte erstmals bis zum 31.12.2031erfolgen.
Ende April hatten mehr als 70 Prozent laut Kompetenzzentrum Wärmewende Halle ihren Wärmeplan fertiggestellt. Entsprechend einer Befragung der Zeitung für kommunale Wirtschaft ist mit einer Fertigstellung in 90 Prozent der Großstädte zu rechnen.
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025
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