Ingbert Liebing (VKU) zur Umlage nach § 26 EnSiG: leider notwendig aber nur die zweitbeste Lösung 29.07.22

Berlin, 29.07.2022. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing zur aktuell in der Befassung befindlichen Verordnung nach § 26 EnSiG:

„Die Verordnung für die Gas-Umlage ist leider notwendig, weil Russland vertragswidrig die Gaslieferungen reduziert und deshalb Gas zu teuren Marktpreisen neu eingekauft werden muss. Es ist gut und richtig, dass dies jetzt schnell erfolgt.

Die Umlage ist auch deswegen richtig, weil sie ganz oben in der energiewirtschaftlichen Lieferkette ansetzt und von dort aus eine faire Verteilung der Kosten ermöglichen soll. Sie ist aber nur das zweitbeste Instrument. Noch besser wäre eine umfassendere staatliche Stützung auf der Importebene, um die Belastungen durch die Umlage für die Endkunden zu reduzieren. Darauf hatte der VKU mehrfach gegenüber der Politik hingewiesen. Die Umlage ist ein erstes und richtiges Instrument, weitere müssen folgen.

Aus Sicht des VKU ist es zwingend, dass die Weitergabe der Umlage an alle Letztverbraucher ohne wirtschaftliche Gefährdung der Energieversorger und Stadtwerke erfolgen muss. Sie muss zudem einfach und schnell an alle Kunden von Energielieferungen erfolgen können. Je klarer und einfacher, desto besser.

Diese neue Umlage wird allerdings zusammen mit weiteren absehbaren Kostensteigerungen die Letztverbraucher zusätzlich belasten. Je nach Marktpreis und dem Verhalten Russlands kann sie für einen normalen Haushalt mit vier Personen nach Angaben der Bundesregierung bis zu tausend Euro pro Jahr ausmachen. Schon jetzt ist aber eine starke Steigerung der Energie- und Verbraucherpreise erkennbar, weitere Preissteigerungen werden sicherlich im Herbst folgen müssen. Dies wird einen hohen Druck auslösen, den Energieverbrauch zu senken.

Die Umlage und weitere Preissteigerungen werden viele Endkunden aber überfordern. Deshalb darf es keine zeitliche Verzögerung zwischen Einführung der Umlage und weiteren Entlastungspaketen für die Bürgerinnen und Bürger geben. Bei der Umsetzung der Umlage sollte deshalb mindestens die Möglichkeit für einen Zuschuss aus Steuermitteln vorgesehen werden, um jederzeit dämpfend eingreifen zu können. Die beabsichtigte Wohngeldreform und der Heizkostenzuschlag müssen entsprechend rechtzeitig auf den Weg gebracht werden.

Für die Stadtwerke ist wichtig, dass sie nicht mit einem hohen Zwischenfinanzierungsaufwand belastet werden. Das könnte ihre Liquidität überfordern. Sorge besteht, dass Zahlungsausfälle von Endkunden, die diese hohen Zusatzkosten nicht tragen können, die Stadtwerke in Liquiditätsschwierigkeiten bringen. Umso wichtiger ist, dass jetzt auch schnell ein Insolvenzantragsmoratorium für die Energieversorger auf den Weg gebracht wird, damit die Versorgungsketten umfassend geschützt werden. Das würde die Versorgungssicherheit gefährden, und das können wir uns nicht erlauben.“

 

 

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 283.000 Beschäftigten wurden 2019 Umsatzerlöse von 123 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 13 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Gas 67 Prozent, Trinkwasser 91 Prozent, Wärme 79 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 203 Unternehmen investieren pro Jahr über 700 Millionen Euro. Beim Breitbandausbau setzen 92 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude. Wir halten Deutschland am Laufen – klimaneutral, leistungsstark, lebenswert. Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: 2030plus.vku.de.