Förderung wasserstofffähiger Kraftwerke: VKU zur Grundsatzeinigung mit der EU-Kommission 01.08.23

Berlin, 01.08.2023. Anlässlich der Grundsatzeinigung der Bundesregierung mit der EU-Kommission über die Förderung neuer wasserstofffähiger Kraftwerke sagt ein Sprecher des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):

„Die Einigung auf wesentliche Eckpunkte ist ein wichtiges Signal, das wir begrüßen. Als Backup zur Absicherung der fluktuierenden Wind- und Solarstromerzeugung sind in den kommenden Jahren große Fortschritte beim Ausbau neuer gesicherter Kraftwerkskapazitäten erforderlich, die klimaneutrale Brennstoffe wie Wasserstoff einsetzen oder perspektivisch einsetzen werden. Viele Unternehmen der kommunalen Energiewirtschaft sind zu solchen Investitionen bereit. Für konkrete Investitionsentscheidungen fehlen aktuell aber entscheidende Grundlagen. Mit Blick auf die Umsetzungszeiträume von Kraftwerksprojekten ist schnelles Handeln jetzt wesentlich.

Um Investitionen in neue gesicherte Kraftwerksleistung, beziehungsweise die Ertüchtigung bestehender Anlagen im Rahmen der Kraftwerksstrategie zu ermöglichen, müssen die wirtschaftlichen Herausforderungen und Risiken adressiert und gangbar gemacht werde. Dazu braucht es staatliche Förderung und Absicherung. Wichtig sind nun eine schnelle beihilferechtliche Genehmigung und die Vorlage der vollständigen Kraftwerkstrategie, in der konkrete Rahmenbedingung für den Kraftwerkszubau festgelegt sind.

Insbesondere der systemische Nutzen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sollte als eine Säule der Kraftwerksstrategie Berücksichtigung finden. Das jetzige KWKG, das Investitionsentscheidungen unterstützen würde, deckt nur den Zeitraum bis 2026 ab. Zudem fehlt hier die systemische Gesamtbetrachtung und eine ganzheitliche Perspektive zum Einsatz klimaneutraler Brennstoffe, insbesondere Wasserstoff. Die Versorgung mit Wasserstoff zu wirtschaftlich sinnvollen Konditionen muss angestrebt und eine Anbindung an die dazu notwendige Infrastruktur garantiert werden. Das Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz (KWKG) sollte weiterentwickelt und verlängert werden.

Parallel muss das Marktdesign dahingehend entwickelt werden, dass die Vorhaltung von regelbaren Kapazitäten zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit in Form eines Kapazitätsmarktes honoriert wird. Wichtig ist, dass alle im Rahmen einer vorgezogenen Kraftwerksstrategie getätigten Investitionen auch in einem künftigen Marktdesign Bestand haben. Die größtmögliche Kompatibilität kurz- und mittelfristiger Übergangsregelungen mit dem späteren Marktdesign ist für ein Gelingen des Transformationsprozesses entscheidend.“

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.550 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 300.000 Beschäftigten wurden 2021 Umsatzerlöse von 141 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 822 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2023
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