Entwurf der Novelle des BEHG
CO2-Preis für Heizen und Tanken ab 2027 - VKU warnt: Spekulanten profitieren, Verbraucher zahlen!
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat Stellung zum Entwurf der Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) genommen. Mit der BEHG-Novelle will die Bundesregierung die Weichen für den Emissionshandel und damit für den CO2-Preis beim Heizen und Tanken ab 2027 stellen.
17.07.26
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat Stellung zum Entwurf der Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) genommen. Mit der BEHG-Novelle will die Bundesregierung die Weichen für den Emissionshandel und damit für den CO2-Preis beim Heizen und Tanken ab 2027 stellen.
Berlin, 1707.2026. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat Stellung zum Entwurf der Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) genommen. Mit der BEHG-Novelle will die Bundesregierung die Weichen für den Emissionshandel und damit für den CO2-Preis beim Heizen und Tanken ab 2027 stellen. Der VKU begrüßt in seiner Stellungnahme zwar die Fortführung des Preiskorridors in Höhe von 55 bis 65 Euro je Tonne CO2, fordert jedoch Korrekturen.
Die Regeln zur Zertifikatsauktion haben strukturelle Defizite, von denen vor allem Spekulanten profitieren dürften - ohne Mehrwert für den Klimaschutz, auf Kosten von Wirtschaft, Verbrauchern und Stadtwerken. Während Intermediäre grundsätzlich einen wichtigen Beitrag zur Marktteilnahme insbesondere kleiner und mittlerer Stadtwerke leisten, müssen strukturellen Anreize für missbräuchliche Verhaltensweisen abgestellt werden.
„Der CO₂-Preis ist das wirksamste Instrument, um Energiewende und Klimaschutz voranzubringen. Richtig ist, dass die Bundesregierung nach der Verschiebung des EU-Emissionshandels (ETS2) nun den nationalen Preiskorridor 2027 fortführt, um Wirtschaft und Verbraucher nicht unnötig zusätzlich zu belasten.
Mit großer Sorge sehen wir allerdings, dass der Entwurf schädliche Spekulationen mit fast risikolosen Weiterverkäufen ermöglicht und Fehlanreize setzt. Es droht ein Überbietungswettbewerb, bei dem Spekulanten Gewinne zulasten der Stadtwerke, Verbraucher, und des Mittelstands machen - ohne Mehrwert für Klimaschutz und Energiewende! Das kann von Politik nicht gewollt sein, zumal damit das Ziel von mehr Kosteneffizienz bei der Energiewende und bezahlbaren Energiepreisen konterkariert würde“, warnt Dr. Kai Lobo, stellvertretender VKU-Hauptgeschäftsführer.
VKU macht Vorschläge, um Regelmissbrauch einen Riegel vorzuschieben
Der VKU empfiehlt daher, die geplante Erhöhung der Preise für Überschuss- und Nachkaufmengen zu streichen und die Teilnahme an den Auktionen weitgehend auf gesetzlich verpflichtete Unternehmen wie Stadtwerke und Intermediäre zu beschränken, die entweder selbst tatsächlichen Bedarf an CO2-Zertifikaten haben oder als Intermediäre im Auftrag Dritter mit tatsächlichem Bedarf CO2-Zertifikate beschaffen. Das würde all jenen, die nur auf gewinnbringende Weiterverkäufe des Zertifikates abstellen, die Möglichkeit dazu zumindest erschweren. Notwendig ist mehr Transparenz über die Verteilung der Zertifikate nach den Auktionen zu bekommen, um angesichts massiv überzeichneter Auktionen den Handel besser auf Marktkonzentrationen analysieren zu können und damit das Vertrauen in das Instrument zu stärken.
„Die Bundesregierung sollte den BEHG-Entwurf korrigieren und dem Regelmissbrauch zu Lasten der Allgemeinheit einen Riegel vorschieben. Das würde Verbraucher, Mittelstand und Stadtwerke vor rein spekulationsgetriebenen Mehrkosten ohne jeden Effekt für Klimaschutz und Energiewende schützen,“ so Lobo. „Besonders bitter an den Fehlanreizen ist, dass Spekulanten durch die Hintertür sogar an den Abfall-Gebührenzahlern verdienen, weil der CO2-Preis mittlerweile auch für die Abfallentsorgung anfällt. Dabei bezahlen Bürgerinnen und Bürger ihre Abfallgebühren doch eigentlich für die notwendige, sichere Entsorgung unseres Abfalls.”
Hintergrund zum BEHG-Entwurf: Wie Spekulanten beim Emissionshandel kurzfristige Profite erzielen können
Beim nationalen Emissionshandel werden CO2-Zertifikate für fossile Brennstoffe in diesem Jahr erstmalig versteigert. Dabei können Stadtwerke und andere Marktteilnehmer zunächst CO2-Zertifikate innerhalb eines Preiskorridors von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 ersteigern. Wer nicht genug Zertifikate bekommt, muss nach den Auktionen entweder auf dem Sekundärmarkt Überschussmengen zum Festpreis von 68 Euro pro Tonne nachkaufen oder begrenzt Nachkaufmengen zum Festpreis von 70 Euro pro Tonne erwerben.
Wichtig: Für viele kleine und mittlere Stadtwerke übernehmen Intermediäre die Teilnahme an der Auktion, weil sie selbst keinen Zugang zur Börse haben. Spekulanten bieten auch mit. Im Gegensatz zu Stadtwerken und Co. haben sie keinen realen Bedarf an CO2-Zertifikaten. Ihr einziges Interesse besteht darin, sich möglichst viele Zertifikate in den Auktionen im Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne sichern und dann gewinnbringend auf dem Sekundärmarkt weiterzuverkaufen. Da alle Marktteilnehmer wissen, dass die Auktionsmenge nicht ausreicht, um den Gesamtbedarf im Markt zu decken, ist der Spekulationsgewinn sicher: So wurden bereits vor der ersten Auktion mit maximal 65 Euro pro Zertifikat, am Sekundärmarkt Zertifikate für 67 Euro angeboten.
Mit der nun geplanten Preiserhöhung von bisher 68 Euro auf 73 Euro für Überschussmengen bzw. von 70 auf 75 Euro für Nachkaufmengen würden Spekulationen sogar noch lukrativer.
Durch die Geschäfte der Spekulanten müssen Akteure wie Stadtwerke deutlich mehr Liquidität in den Emissionshandel einbringen und den Spekulanten später dennoch die Zertifikate zu deutlich höheren Preisen abkaufen. Ein Beispiel für die Liquiditätsbindung: Der Handel ist so überzeichnet, dass Stadtwerke aktuell 1.000 Euro für ein 65-Euro-Zertifikat hinterlegen müssen. Grund ist, dass man bei den Auktionen in Vorkasse gehen muss – ohne die Sicherheit, die gewünschten Mengen an Zertifikaten in der Auktion zu erhalten. Für spekulative Anleger sind solche Liquiditätsanforderungen in der Regel kein Problem, da sie meist über große Kreditlinien bei Clearing-Banken verfügen.
Dieses System bindet also zunächst unnötig viel Liquidität der Stadtwerke in der Auktionsphase und sorgt für Mehrkosten durch die Beschaffung der fehlenden Mengen am Sekundärmarkt. Das Geld fließt zu den Spekulanten und fehlt dann wiederum den Stadtwerken für echte Investitionen in reale Infrastrukturen und Systeme der Energiewende. Es entstehen dadurch Mehrkosten beim Emissionshandel, die gar keine Wirkung für Klimaschutz und Energiewende haben und nur die CO2-Preise für Wirtschaft und Verbraucher erhöhen.
Für die Abfallwirtschaft wiederum ist der Emissionshandel als Klimaschutzinstrument grundsätzlich ungeeignet, da die Anlagen nicht auf andere Brennstoffe ausweichen können und keine Lenkungswirkung zu mehr Klimaschutz erreicht werden kann. Dass darüber hinaus durch den Emissionshandel Abfallgebühren in die Kassen von Finanzmarktakteuren umgelenkt werden, ist für die kommunale Entsorgungswirtschaft nicht hinnehmbar und muss dringend korrigiert werden, um die Gebührenzahler nicht mit völlig sachfremden Kosten zu belasten.
Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier:
VKU-Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vom 02.07.2026
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025
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