VKU zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
8 Millionen Euro für die kommunale Bioabfallsammlung: VKU begrüßt Änderungen am Verpackungsrecht
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die heute im Deutschen Bundestag verabschiedeten Änderungen am neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG).
11.06.26
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die heute im Deutschen Bundestag verabschiedeten Änderungen am neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG).
Berlin, den 11.06.2026. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die heute im Deutschen Bundestag verabschiedeten Änderungen am neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG).
Im parlamentarischen Verfahren wurden wichtige Anpassungen vorgenommen. Hintergrund ist die durch die europäische Verpackungsverordnung (PPWR, Packaging and Packaging Waste Regulation) vorgesehene Einordnung von Teebeuteln und Kaffeepads als Verpackungen. Ohne Anpassung hätten diese künftig nicht mehr über die Biotonne, sondern über die gelben Sammelsysteme entsorgt werden müssen – mit negativen Folgen für die Verwertung von Biomasse und das Recycling.
Der VKU hatte sich gemeinsam mit Verbänden der Tee- und Kaffeehersteller für eine praxisgerechte Lösung eingesetzt. Der Gesetzgeber ist diesem Anliegen gefolgt: Kommunen können Teebeutel und Kaffeepads weiterhin über die Biotonne miterfassen. Dafür erhalten sie von den dualen Systemen – also den von den Verpackungsherstellern finanzierten Entsorgungssystemen – eine pauschale Erstattung von 10 Cent pro Einwohner und Jahr. Bundesweit entspricht dies rund 8 Millionen Euro jährlich.
Uwe Feige, VKU-Vizepräsident und Leiter des Kommunalservice Jena, erklärt:
„Es ist ein wichtiges Signal, dass unser Anliegen im parlamentarischen Verfahren aufgegriffen wurde. Der Teebeutel gehört weiterhin in die Biotonne – das ist für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar und ökologisch sinnvoll. Das Beispiel zeigt, dass die Systematik bei der Umsetzung der Herstellerverantwortung einer ökonomischen und ökologischen Revision unterzogen werden muss.“
Mit Blick auf weitere potenziell kompostierbare Verpackungen, etwa aus biologisch abbaubaren Kunststoffen, mahnt der VKU zur Vorsicht. Hier sei eine sorgfältige Prüfung erforderlich. Für die kommunalen Entsorgungsbetriebe habe die Qualität des Bioabfallkomposts und dessen Akzeptanz als hochwertiger Dünger oberste Priorität und dürfe nicht gefährdet werden.
Mit dem Gesetz wird die Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung in deutsches Recht vorbereitet. Ziel ist es, die neuen EU-Vorgaben fristgerecht zum 12. August 2026 umzusetzen und das bisherige Verpackungsgesetz abzulösen.
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025
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