
Vorbemerkungen
Im Rahmen Ihres Zwischenstandes des NEST-Prozesses zum Sommer 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Juni 2025 Entwürfe zu zentralen Bausteinen der künftigen Anreizregulierung veröffentlicht. Die am 30. Juni veröffentlichten Methodenfestlegungen Effizienzvergleich Strom und Effizienzvergleich Gas beinhalten dabei konkrete Ausgestaltungsinhalte für die Methodik des Effizienzvergleichs, während in den am 18. Juni veröffentlichten Festlegungsentwürfen für RAMEN Strom und RAMEN Gas der Effizienzvergleich nur als Ansatz in der Regulierungssystematik angelegt wird.
Die Branche teilt weiterhin die Auffassung, dass einzelne Grundsätze, welche die gesetzlichen Anforderungen der Sachgerechtigkeit, Erreichbarkeit und Übertreffbarkeit von Effizienzvorgaben sicherstellen, bereits in der Rahmenfestlegung RAMEN Strom und RAMEN Gas der Anreizregulierung Anwendung finden müssen und verweist hier auf die am 30. Juli eingereichten Stellungnahmen des BDEW, VKU und GEODE. Es muss sichergestellt sein, dass die Methodik zur Ermittlung der Effizienzvorgaben die Erreichbarkeit und Übertreffbarkeit der Effizienzvorgaben gewährleistet. Der Grundsatz, dass ein effizienter und strukturell vergleichbarer Netzbetreiber 100% in jeder Berechnungsart erhält, sollte damit in RAMEN verankert werden, ebenso wie geeignete Sicherheitsmechanismen, zu denen auch der Abbaupfad für Ineffizienzen, die Mindesteffizienz oder die Best-of-Four Methode zählen.