VKU-Stellungnahme
VKU-Stellungnahme zum XXV. Hauptgutachten „Wettbewerb 2024“ der Monopolkommission vom 01. Juli 2024

Der VKU hat zum 25. Hauptgutachten der Monopolkommission Stellung genommen. In seiner Stellungnahme kritisiert der VKU die Vorschläge der Kommission als wenig praxistauglich und verweist stattdessen auf eigene Anstrengungen zur Steigerung der Akzeptanz für die Fernwärme.

20.09.24

Deckblatt der Publikation VKU-Stellungnahme zum XXV. Hauptgutachten „Wettbewerb 2024“ der Monopolkommission vom 01. Juli 2024
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Positionen des VKU in Kürze:

  • Der Aus- und Umbau der Fernwärme ist ein Kernelement für eine volkswirtschaftlich optimale Umsetzung der Wärmewende und damit für das Erreichen der nationalen Klimaschutzziele. Durch die (kommunale) Fernwärmewirtschaft sind dafür Rekordinvestitionen zu tätigen. Diese können nur unter stabilen und verlässlichen politischen Rahmenbedingungen getätigt werden.

  • Mit dem Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der AVBFernwärmeV und zur Aufhebung der FFVAV (AVBFernwärmeV-E) werden Anregungen der Monopolkommission durch das BMWK bereits aufgegriffen. Insbesondere ergibt es durch die Kombination der Preis-Ausweisungspflicht anhand von standardisierten Abnahmefällen (§ 1a Nr. 3 AVBFernwärmeV-E) mit der Preistransparenzplattform Fernwärme von AGFW, BDEW und VKU eine sehr gute Preistransparenz.

  • Der Vorschlag der Monopolkommission, die Marktelemente in den Preisänderungsklauseln stärker zu gewichten, steht im Gegensatz u.a. zur Auffassung der Landesenergieministerkonferenz, welche sich gegenüber dem Marktelement bzw. seinem Einfluss auf die Preise in den vergangenen Monaten sehr kritisch geäußert hat. 

  • Aufgrund der Heterogenität unter den Fernwärmeversorgern sollten die bestehenden Spielräume der Fernwärmeversorger bei der Ausgestaltung einer Preisänderungsklausel und dabei inbesondere bei der Gewichtung der Kosten- und Marktelement bewahrt werden – so wie es im § 24 (1) AVBFernwärmeV-E vorgesehen ist. 

  • Die Einführung einer einheitlichen Preisobergrenze über eine Price-Cap-Regulierung würde zur Verzögerung oder Streichung von Klimaschutz-Investitionen führen. Dies gilt vor allem auch deshalb, weil eine einheitliche Preisobergrenze im Widerspruch zur großen Vielfalt an Kosten- und Preisstrukturen innerhalb der Fernwärmewirtschaft steht und eine Obergrenze daher entweder den Netzbetrieb unwirtschaftlich machen würde (weil sie zu niedrig angesetzt ist) oder unwirksam wäre (weil sie zu hoch angesetzt ist). 

  • Ein regulierter Drittzugang ist weder für Fernwärmeversorger, noch für seine Kunden sinnvoll und bietet auch volkswirtschaftlich keinen Mehrwert. Er führt zu erheblichen Mehrkosten bei den Versorgern ohne einen belegbaren positiven Effekt für Kunden und Klimaschutz zu haben. Verhandelte Netzzugänge haben sich hingegen bewährt.