VKU-Stellungnahme
VKU-Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes vom 27.05.2026

01.09.26

Deckblatt der Publikation VKU-Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes vom 27.05.2026
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Positionen des VKU in Kürze

Vereinfachung für kleine Kommunen ist zu begrüßen: Der VKU begrüßt die in der Novelle vorgesehene Vereinfachung der Wärmeplanung für kleinere Kommunen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um auch in kleineren Kommunen mit begrenzten Ressourcen die Erstellung einer Wärmeplanung zu ermöglichen. Nichtsdestotrotz regt der VKU im weiteren Verfahren die Prüfung an, ob die nunmehr drei gesetzlichen Vereinfachungsmöglichkeiten zusammengeführt werden könnten.

 

Neue Pflichten durch einen fairen Belastungsausgleich für die planungsverantwortlichen Stellen flankieren: Für die Fortschreibungen der Wärmeplanungen und die Übertragung der Aufgaben der Kälteplanung ist ein fairer Belastungsausgleich für die planungsverantwortlichen Stellen vorzusehen. Es fehlen bislang hinreichende Aussagen zu den Kosten und zur Finanzierung dieser neuen Anforderungen.

 

Vergesetzlichung der BEW jetzt umsetzen: Bereits im Koalitionsvertrag – und nochmals untersetzt im Eckpunktepapier für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – hatten sich CDU/CSU und SPD für eine Überführung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) in ein Gesetz ausgesprochen. Die Novellierung des WPG bietet eine passende Gelegenheit, um diese Vereinbarung schnellstmöglich umzusetzen und damit die Planungs- und Investitionssicherheit für die (kommunale) Fernwärmewirtschaft zu erhöhen. 

 

Veröffentlichungspflichten für Planungsleistungen der Fernwärmewirtschaft bürokratiearm und adressartengerecht ausgestalten: Die Veröffentlichungspflichten des § 32 für Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne sowie für BEW-Planwerk – Machbarkeitsstudien und Transformationspläne - sollten auf aussagekräftige Zusammenfassungen beschränkt werden. Um Konflikte zwischen dem BEW-Förderrecht und dem vorliegenden Gesetzentwurf zu verhindern, bedarf es einer Klarstellung, dass (die Zusammenfassungen von) Machbarkeitsstudien bzw. Transformationsplänen erst spätestens zum Zeitpunkt des Ablaufs des Bewilligungszeitraums bzw. seiner Verlängerung veröffentlicht werden müssen.

 

Rahmen für eine bezahlbare und sichere Wärmewende konsistent festlegen: Die geplante Einführung der Grüngas-/Grünölquote dürfen nicht zu strukturellen Wettbewerbsnachteilen für Wärmenetze führen. Entsprechend muss das angekündigte Wärmenetzpaket ausgleichend einen wirtschaftlich tragfähigen Aus- und Umbau der Wärmenetze verlässlich ermöglichen.