VKU-Stellungnahme
VKU-Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMUKN für eine "Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung" vom 27.06.2025

07.07.25

PDF Download

Positionen des VKU in Kürze:

  • Das vorgeschlagene Auktionsdesign ist gerade auch vor dem Hintergrund seiner begrenzten Anwendbarkeit von nur einem halben Jahr unverhältnismäßig
    kompliziert konzipiert. Es kommt einer Vorfestlegung des Gesetzgebers auf den Höchstpreis der möglichen Gebote in der Versteigerungsphase gleich. Die
    Bezeichnung Korridorphase ist insofern irreführend.
  • Stadtwerke können durch variable Versteigerungsmengen und eine Streichung von Versteigerungsterminen, die darüber hinaus zu kurzfristig angekündigt
    werden, kaum noch verlässlich planen und werden einem erhöhten Preisrisiko ausgesetzt. Der VKU fordert für mehr Planbarkeit feste Versteigerungsmengen
    mit einer festen Anzahl an Terminen.
  • Es sind ausschließlich die für den Versteigerungstermin vorgesehenen Zertifikatsmengen zuzuteilen. Etwaige nicht zugeteilte Mengen sind gleichmäßig
    auf die noch ausstehenden Termine zu verteilen.
  • Die Nachkaufmenge sollte nicht künstlich beschränkt, sondern analog zur bisherigen Nachkaufregelung bei zehn Prozent belassen werden. Eine
    Einschränkung auf vier Prozent erhöht auch hier die Preisrisiken für die Inverkehrbringer und steigert den operativen Aufwand unnötig. Die vorgesehenen Regelungen lassen sich nicht praktikabel, transparent und rechtlich belastbar in den Vertrags- und Preisregelungen der Gas- und Wärmelieferanten abbilden. Das gesetzliche Ziel, mit den CO2-Kosten verursachungsgerecht die Emittenten von Brennstoffen zu belasten, wird dadurch erschwert, wenn nicht sogar verhindert.
    Sofern es keine Möglichkeiten zur stofflichen Verwertung gemischter Siedlungsabfällen gibt, verbleibt die thermische Behandlung solcher Abfälle unter Nutzung der im Abfall gebundenen Energie die nachhaltigste Entsorgungsoption, insbesondere im Vergleich zur Deponierung. Anders als beim Einsatz von Regelbrennstoffen gibt es in der thermischen Abfallbehandlung keine Lenkungswirkung durch die Verteuerung des Brennstoffeinsatzes durch Emissionszertifikatkosten. Die Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlungsanlagen in den Emissionshandel ist deshalb weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene effektiv und zielführend. Jedenfalls ist eine einheitliche europäische Praxis unabdingbar. Keinesfalls darf es nach dem entsprechenden EU-Beschluss eine national abweichende Regelung geben.