VKU-Stellungnahme
VKU-Stellungnahme zum Orientierungspapier „Netzentgeltkomponenten“ (AgNes) – Teil 1

30.03.26

Deckblatt der Publikation VKU-Stellungnahme zum Orientierungspapier „Netzentgeltkomponenten“ (AgNes) – Teil 1
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Einleitung 

Mit der Veröffentlichung des Orientierungspapiers zu Netzentgeltkomponenten setzt die Bundesnetzagentur den AgNes-Prozess fort und präsentiert ein Grundmodell zur zukünftigen Netzentgeltsystematik. Der VKU hat bereits in der Stellungnahme vom 30.06.2025 zum ersten AgNes-Diskussionspapier seine Position sowie grundsätzlichen Überlegungen und konkrete Vorschläge zur anstehenden Reform der Netzentgelte präsentiert. Die vorliegende Stellungnahme des VKU bezieht sich vorrangig auf den Teil des Orientierungspapiers der Bundesnetzagentur, der auch Gegenstand des Workshops am 02.12.2025 war: die Netzentgeltkomponenten für Kunden oberhalb der Niederspannungsebene sowie für Kunden in der Niederspannung mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh. Aus Sicht des VKU wäre eine präzisere Definition sinnvoll, die alle aktuell leistungsgemessenen Kunden (RLM) umfasst. Im Mittelpunkt dieser Stellungnahme stehen daher neben der Bewertung des BNetzA-Vorschlags ein Vorschlag zur sachgerechten Abgrenzung der Kundengruppen. Nach den Diskussionen in den ersten beiden AgNes-Workshops und insbesondere den Ausführungen im Orientierungspapier zu dynamischen Netzentgelten ist die grundsätzliche Ausrichtung der Bundesnetzagentur nun deutlich geworden: Die zukünftige Netzentgeltsystematik soll neben ihrer zentralen Finanzierungsfunktion vorrangig auf das Engpassmanagement aus gerichtet sein, indem steuernde Marktsignale nach dem Prinzip der „Kupferplatte“ gesetzt werden. Anstatt eine klare Priorität zugunsten eines echten Kapazitätsmanagements – also Anreize zur effizienten Nutzung physischer Netzkapazitäten – zu setzen, orientiert sich das vorgelegte Modell überwiegend an einem marktpreissignalorientierten Verhalten, ohne Berücksichtigung der Netzkapazitätskomponente. Auch wenn die von der Bundesnetzagentur in Folge dieser grundsätzlichen Ausrichtung gewählte Aufteilung zwischen Anreiz- und Finanzierungsfunktion generell nachvollziehbar und richtig ist, können nach Auffassung des VKU beide Elemente bei einer geeigneten Ausgestaltung der Netzentgeltsystematik deutlich enger miteinander verbunden werden, um Anreize und Effekte für eine effiziente Netznutzung im Hinblick auf das künftig knapper werdende Gut Netzkapazität zu schaffen. Der VKU ist der Auffassung, dass eine Netzentgeltsystematik, die lediglich Anreize zur Eigenoptimierung und zur Engpassbewirtschaftung bietet, diesem Ziel nicht gerecht werden kann. Es ist daher erforderlich, den Ansatz der Bundesnetzagentur im Rahmen der Konzeption der neuen Netzentgeltsystematik weiterzuentwickeln. Der VKU möchte hierzu in der weiteren Diskussion Ansätze für eine Reform, hin zu einer zukunftsfähigen und effizienten Netzentgeltsystematik liefern.