VKU-Stellungnahme zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung – Öffentlichkeitsbeteiligung des BMUKN vom 08.12.2025 zur Erarbeitung des Klimaschutzprogramms
Positionen des VKU in Kürze:
Die deutschen Klimaziele sind sehr ambitioniert. Für die weitere Dekarbonisierung sind klare Rahmenbedingungen wichtig, die zu Planungs- und Investitionssicherheit führen. Darüber hinaus bedarf es einer sichergestellten Finanzierung, insbesondere von relevanter Energieinfrastruktur.
Ein großer Teil der bisherigen Emissionsminderung stammt aus dem Bereich der Energieerzeugung. Neben deren weiterer Dekarbonisierung sind insbesondere der Gebäude-/Wärmebereich sowie der Verkehrsbereich zentral, weshalb nun richtige Rahmenbedingungen zu setzen sind.
Sehr wesentlich für wirtschaftliche Akteure, insbesondere im Hinblick auf große und langfristig angelegte Transformationen, ist die Planungs- und Investitionssicherheit. Deshalb bedarf es eines klaren Rahmens zur CO2-Bepreisung: Das geplante EU ETS II adressiert einen Großteil der Emissionen in den erfassten Sektoren. Seine Einführung sollte nicht über 2028 hinaus verschoben werden. Ferner bedarf es klarer Regelungen zur Anrechenbarkeit von internationalen Emissionszertifikaten.
Die weitere Elektrifizierung ist sowohl für den Klimaschutz als auch für die Resilienz zentral. Aus diesem Grund ist die Preisrelation zwischen Strom- und Gas- bzw. Ölpreis entscheidend. Darum bedarf es einer Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum für alle Abnehmer, wie im Koalitionsvertrag vereinbart.
Zur Dekarbonisierung von Wärmenetzen bedarf es einer Verstetigung der BEW-Förderung und einer Fortschreibung des KWKG.
Im Zuge der enormen Transformationsherausforderungen stellen sich Finanzierungsfragen. Es bedarf deshalb sicherer Investitionsrahmen für Energieinfrastrukturen und für Stromerzeugungsanlagen (EE und KWK-Anlagen), um den Kohleausstieg und die zunehmende Elektrifizierung sicherzustellen.