VKU-Stellungnahmen
VKU-Stellungnahme ENWG Absenkung ÜNB-Entgelte

22.08.25

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Der VKU bedankt sich für die Möglichkeit, zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung zu nehmen. Es bleibt aber anzumerken, dass eine Konsultationsfrist von knapp 24 Stunden weder der Bedeutung des Gesetzgebungsvorhabens gerecht wird noch im Einklang mit dem Ziel des Koalitionsvertrages der guten Gesetzgebung mit einer regelmäßigen Anhörungsfrist von vier Wochen steht. Die notwendige innerverbandliche Abstimmung und vertiefte Prüfung werden bei dem gewählten Vorgehen unmöglich gemacht.

Gegenstand der Anhörung ist die beabsichtigte Regelung eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds in Höhe von 6,5 Mrd. Euro, wie sie bereits in ähnlicher Höhe (5,5 Milliarden Euro) im Jahr 2023 erfolgt ist. Mit dem Zuschuss wird ein zentraler Punkt des Koalitionsvertrages aufgegriffen: Die dauerhafte und allgemeine Senkung der Strompreise durch Reduktion der Umlagen und Netzentgelte. Der Zuschuss zu den Entgelten der Übertragungsnetzbetreiber führt aber nicht zu einer gleichmäßigen Senkung der Stromkosten, sondern wirkt zum einen regional unterschiedlich und entlastet industrielle Großverbraucher stärker. Deswegen ist es nicht verständlich, dass der Gesetzentwurf nicht die im Koalitionsvertrag vorgesehene Umlagesenkung aufgreift, sondern sogar ausführt, es gebe keine Alternativen zu dem gewählten Vorgehen.