VKU-Positionspapier zur Novelle des Wärmeplanungsgesetzes
Der VKU begrüßt, dass die Bundesregierung mit der „kleinen" Novelle des Wärmeplanungsgesetzes die kommunale Wärmeplanung vereinfacht und die Rahmenbedingungen für kleinere Kommunen verbessert. Der Regierungsentwurf ist eine gute Arbeitsgrundlage: Er erleichtert die Planerstellung in Kommunen mit begrenzten Ressourcen und schafft mehr Klarheit bei Datenerhebung, -ermittlung und -anwendung. Für uns entscheidet sich der Erfolg jedoch in der Ausgestaltung: Im parlamentarischen Verfahren muss nachgebessert werden – damit die Novelle die Wärmewende vor Ort stärkt, statt sie durch einen fehlenden Belastungsausgleich für neue Aufgaben und ungeklärte Umsetzungs- und Finanzierungsfragen auszubremsen.
Zentrale Forderungen
BEW gesetzlich verankern: Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) in § 2 WPG-E überführen und so Planungs- und Investitionssicherheit für die Fernwärme schaffen.
Kostenfolgen fair verteilen: Belastungsausgleich für neue Aufgaben sichern - Fortschreibung und Kälteplanung ausfinanzieren, die Datenübermittlung an das BMWE den Ländern statt den Kommunen zuordnen und datenliefernde Ver- und Entsorger für ihren Aufwand kompensieren.
Veröffentlichungspflichten nach § 32 WPG bürokratiearm ausgestalten: Ausbau- und Dekarbonisierungsfahrpläne nur als Zusammenfassung veröffentlichen und Frist konsistent zum BEW-Förderrecht setzen.
Biomasse-Deckelung streichen: Pauschale Höchstanteile aufheben, um lokal verfügbare, nachhaltige Biomassepotenziale zu nutzen.