VKU-Stellungnahmen
Energiewirtschaftsrecht (EnWG-Novelle) - Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

22.07.25

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Positionen des VKU in Kürze

Änderungen des Messstellenbetriebsgesetzes (Artikel 18)

  • Haltefrist: Grundsätzlich begrüßenswert, jedoch erscheint eine Haltefrist von 5 Jahren sachgerechter, da die primären Aufwände für die Ausstattung und Administration neben dem laufenden OPEX der Messstelle erst wieder erwirtschaftet werden müssen. Sollte die Architektur und die Anforderungen von Gateway- und Messtechnik künftig vereinfacht werden und damit geringere OPEX und CAPEX verursachen, wäre auch eine kürzere Haltefrist vertretbar.
  • Rolloutquoten auf Basis von Leistung: Erschwert die Rolloutplanung.
  • Hinzunahme der Sparte Wasser: Kritisch, erschwert die Rolloutplanung.
  • Strafzahlung des MSB bei fehlerhaften Messwerten: Kritisch, da häufig der Fehler nicht im Verantwortungsbereich des MSB liegt.

Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 20.09.2024 zum Digitalisierungsbericht des BMWK.