EEG: Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung

In einer Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung haben sich Expertinnen und Experten am 30.09.2020 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) befasst, das vor 20 Jahren in Kraft getreten ist, seitdem mehrfach verändert wurde und derzeit novelliert wird.

02.10.20

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Anlass der Anhörung war der Antrag „20 Jahre „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ – EEG Kartell endlich beenden, Verbraucher und Unternehmen entlasten!“, den die AfD-Landtagsfraktion am 24.03.2020 in den Landtag eingebracht hatte. Der Antrag wurde vom Plenum zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales überwiesen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung hatte sodann beschlossen, zu diesem Beratungsgegenstand eine Anhörung durchzuführen.

Im Rahmen des zweistündigen Termins bezogen acht Sachverständige aus Verbänden, Gewerkschaft und Wissenschaft Stellung zu den Fragen der Abgeordneten. Der VKU war durch den Landesgruppengeschäftsführer Markus Moraing vertreten.

Im Fokus standen einerseits die Bewertung des EEG im Rückblick und andrerseits die des aktuellen Gesetzentwurfs zur Novelle des EEG. Der VKU unterstrich seine Gesamtbewertung des EEG als Erfolgsgeschichte, warb aber für Verbesserungen an der aktuellen EEG-Novelle. So plädierte der VKU unter anderem dafür, den PV-Ausbau durch bessere Rahmenbedingungen zu stärken, insbesondere durch Nachbesserungen bei den Höchstwerten in der Ausschreibung, den gesetzlichen Vergütungssätzen und der Mieterstromförderung. Zudem verdeutlichte der VKU nochmals, dass es angesichts von Sektorenkopplung, Elektromobilität, Einsatz von Wasserstoff und Digitalisierung wichtig und richtig wäre, schon heute von einem steigenden Strombedarf bis 2030 auszugehen und auf dieser Basis die Ausbaukorridore im kommenden Jahrzehnt zu planen. Im aktuell vorgesehenen Ausbaupfad findet dies nur unzureichend Berücksichtigung.

Im Vorfeld der Anhörung hatte die VKU-Landesgruppe NRW am 23.09.2020 eine schriftliche Stellungnahme eingereicht, die ebenfalls dahingehend argumentierte.

Der Antrag der AfD-Fraktion traf in den Ausführungen des Großteils der Sachverständigen auf breite Kritik. Lediglich zwei von der AfD geladene Experten bestätigten die AfD-Positionierung zum EEG. Über den Antrag soll nach Auswertung der Anhörung entschieden werden.

Den Referentenentwurf zur EEG-Novelle wurde am 01.09.2020 vom BMWi in die Ressortabstimmung gegeben. Am 14.09.2020 wurde die Verbändeanhörung gestartet. Am 17.09.2020 hat der VKU seine Stellungnahme beim BMWi eingereicht. Am 23.09.2020 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf beschlossen. Dem Kabinettsbeschluss waren schwierige Verhandlungen zwischen dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesumweltministerium vorausgegangen. Nicht alle Streitfragen konnten geklärt werden. Bundesministerin Schulze gab in einer Erklärung zu Protokoll, dass sie weitergehenden Handlungsbedarf sehe. Gegenüber dem Referentenentwurf enthielt der Regierungsentwurf bereits einige Anpassungen, auch Punkte betreffend, die der VKU in seiner Stellungnahme adressiert hatte. Der Gesetzentwurf wird nun in Bundesrat und Bundestag eingebracht werden. Zeitgleich laufen nun die Hintergrundgespräche mit Vertretern des BMWi sowie mit den Abgeordneten des Bundestages. Mit dem Abschluss des Parlamentarischen Verfahrens ist zum Ende dieses Jahres zu rechnen, so dass das EEG 2021 zum 01.01.2021 in Kraft treten kann.