Die Einführung des Wassercents durch das novellierte Bayerische Wassergesetz ließ auch unsere Wasserversorger umgehend aktiv werden und sich Gedanken zur Abwicklung bei sich im Unternehmen machen. Um die praktischen Fragen zur Umsetzung des Wassercents zu klären, haben wir das Bayerische Umweltministerium (StMUV) gebeten, die wichtigsten Punkte für Wasserversorger in einem Informationsblatt zusammenzufassen.
Ende Mai war es dann endlich so weit und das StMUV veröffentlichte in Abstimmung mit dem Bayerischen Innenministerium das Informationspapier “Bayerisches Wasserentnahmeentgelt – Hinweise für Wasserversorgungsunternehmen”. Es beinhaltet unter anderem Details zur Erfassung und Kalkulation sowie dem zeitlichen Ablauf und Zuständigkeiten. Sie können das Infoblatt zum Bayerischen Wassercent unten herunterladen. Antworten auf die wichtigsten Fragen finden sich auch auf der Webseite des StMUV.