Zickzackkurs trübt Badespaß - VKU Landesgruppe BaWü zur geplanten Öffnung der Freibäder am 6. Juni 05.06.20

Stuttgart, 05. Juni 2020. Verständlicherweise hoffen viele Menschen auf eine rasche Öffnung der Freibäder, die für viele wie das Eis essen zum Sommer gehören. Dieses Jahr wird das Badeerlebnis wegen der Corona-Pandemie ein anderes sein ¬– einen regulären Badebetrieb wird es in diesem Jahr nicht geben, vielerorts oft gar keinen. Denn es sind Maßnahmen notwendig, um Badebetrieb und Gesundheitsschutz miteinander zu vereinbaren. Dazu hat die Landesregierung am 4. Juni eine Verordnung mit Vorgaben für die Badbetreiber erlassen.

Die Wiedereröffnung der Bäder ist jedoch mit einigem Aufwand verbunden. Die Verordnung für Baden-Württemberg kommt mit recht kurzen Fristen und mit teils überraschenden Vorgaben. Nun prüfen die kommunalen Betreiber anhand der Verordnung, ob eine Öffnung ihres Bades überhaupt möglich ist und wenn ja, wann und wie ihr Bad geöffnet werden kann. Dazu entwickeln sie maßgeschneiderte Betriebskonzepte mit klaren Hygiene- und Abstandsregeln. Noch sind einige Fragen offen, die für Entwicklung, Genehmigung und Umsetzung praxistauglicher Betriebskonzepte und damit auch für den Zeitpunkt der Öffnung entscheidend sind. Wenn ein Zickzack-Kurs im Wasser nicht erlaubt ist, hätten wir uns auch gewünscht, dass die Landesregierung nicht buchstäblich Zickzack fährt, um eine angemessene Vorbereitung der Eröffnung zu ermöglichen. Grundsätzlich umfasst die Inbetriebnahme eines Schwimmbades mehr als nur den Wasserhahn der Badewanne aufzudrehen. Für gewöhnlich dauert es zwei bis vier Wochen bis Bäder startklar sind, nun kommt mit der Corona-Pandemie ein außergewöhnlicher Umstand und damit neue Vorgaben hinzu.

Ein Beispiel: Der Bäderbetreiber soll nicht nur den Zugang zu allen Becken und Attraktionen mit je einer Aufsichtsperson kontrollieren, sondern auch die Abstandsregeln und somit das Aufschwimmen oder Überholen auf den Bahnen verhindern. Hier fordert die Landesregierung von den Betreibern nicht nur mehr Personal, sondern schraubt auch noch die Ansprüche an Qualifikation und Befugnisse des Bäderpersonals in die Höhe, z.B. bei der Durchsetzung des Hausrechts. Viele Bäder dürften diese Anforderungen mit ihrem derzeitigen Personalpool nicht erfüllen können – schon gar nicht binnen zwei Tagen.

Hier hätten wir uns von der Landesregierung mehr Vertrauen in das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger gewünscht. Wir appellieren daher an die Landesregierung, auch die wirtschaftlichen Folgen zu berücksichtigen und die Bäder finanziell zu unterstützen, wie es gestern bereits die Bundesregierung mit ihrem Konjunkturpaket angekündigt hat. Wer öffnen will, muss auch sagen, wer zahlt. Erheblich mehr Personal und Aufwand, bei gleich hohen Betriebskosten und weniger Besuchern – die Corona-Pandemie wird die finanziellen Verluste in dieser Badesaison für die Kommunen und Badbetreiber in die Höhe schnellen lassen. Mit Blick auf Vorgaben und Kosten ist es wichtig, dass die Landesregierung die Betreiber nicht baden gehen lässt.

 

In Baden-Württemberg sind 199 kommunale Unternehmen im VKU organisiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen in Baden-Württemberg leisten jährlich Investitionen in Höhe von knapp 1,1 Milliarden Euro, erwirtschaften einen Umsatz von knapp 12 Milliarden Euro und sind wichtiger Arbeitgeber für knapp 32.000 Beschäftigte.