Mittel können noch kurzfristig beantragt werden!
BBK-Förderung im Bereich der Wassersicherstellung

Die Bundesregierung stellt finanzielle Mittel aus dem Konjunkturpaket für Maßnahmen der Wassersicherstellung zur Verfügung. Die Frist zur Beantragung läuft in den kommenden Tagen aus. Der VKU empfiehlt kommunalen Trinkwasserversorgern sich kurzfristig mit ihren zuständigen Bezirks- und Kreisbehörden in Verbindung zu setzen, um Anträge noch fristwahrend einzureichen.

07.10.20

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat Ende September die zuständigen Landesumweltministerien über Finanzierungsmöglichkeiten im Bereich der Wassersicherstellung informiert, die der Bund im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung zur Verfügung stellt. Die Mittel stehen nach VKU-Informationen voraussichtlich nur in diesem Jahr zur Verfügung, weswegen ein großer zeitlicher Druck für den Mittelabfluss besteht.

Kommunale Trinkwasserversorger können auch von den zusätzlichen Bundesmitteln profitieren. Entscheidend für die Mittelzuweisung ist, dass die geplanten Investitionen nicht für die reguläre öffentliche Trinkwasserversorgung, sondern zur Erhöhung der bestehenden Versorgungssicherheit eingesetzt werden. Hierunter fällt bspw. die Beschaffung von Notstromaggregaten oder mobilen Trinkwasserbehältern. Das BBK hat gegenüber dem VKU erklärt, dass es die zu fördernden Maßnahmen bewusst weit fasst. Aufgrund der zeitlichen Restriktionen seitens des BBK ist die Förderung insbesondere für bereits geplante Anschaffungsmaßnahmen geeignet.

Nach unserer Kenntnis haben die zuständigen Behörden auf Bezirks- bzw. Kreisebene die Frist zur Anmeldung für die Mittel bereits auf Mitte Oktober 2020 festgesetzt. Der VKU empfiehlt daher, sich bei Interesse an den Fördermitteln schnellstmöglich mit den zuständen Behörden in Verbindung zu setzen, um formal fristwahrend Anträge einreichen zu können.

Das Schreiben des BBK an die Landesumweltministerien ist für Mitgliedsunternehmen des VKU im Mitgliederbereich eingestellt.