Beitrag zur Klimaneutralität
VKU reicht Stellungnahme zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz ein

Zur Erreichung der Klimaneutralität bedarf es auch des Einsatzes von CO2-Abscheidung und -Speicherung. Deshalb hat die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart, zeitnah ein überarbeitetes Gesetz zur Kohlendioxid-Abscheidung und -Speicherung zu verabschieden. Anfang Juli hat der VKU seine Stellungnahme hierzu eingereicht.

29.07.25

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VKU reicht Stellungnahme zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz ein

Alle gängigen Studien zur Erreichung der Klimaneutralität sehen die CO2-Abscheidung und -Nutzung bzw. -Speicherung (CCU/S) als wesentliche Technologie an. Für unvermeidbare Emissionen, in der Kalk- und Zementindustrie aber auch der thermischen Abfallbehandlung (TAB), ist diese Technologie oftmals die einzige Möglichkeit zur Dekarbonisierung. Darüber hinaus können durch CCU/S Negativemissionen generiert werden (bspw. CCU/S bei biogenem Material in der thermischen Abfallbehandlung).

Bislang ist in Deutschland die Abscheidung, der Transport und die Speicherung von CO2 nicht in größerem Maßstab erlaubt. Um das zu ändern, hatte bereits die vorherige Regierung einen Gesetzentwurf zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) auf den Weg gebracht, der aufgrund der Diskontinuität im Zuge der Neuwahlen nicht verabschiedet wurde.

Im Koalitionsvertrag hat die neue Bundesregierung angekündigt, zeitnah ein überarbeitetes KSpG verabschieden zu wollen. Der Referentenentwurf ging Ende Juni in die Länder- und Verbändeanhörung. In diesem Zuge haben wir unsere VKU-Stellungnahme eingereicht.

Spartenübergreifend ist die Ausgestaltung des KSpG wichtig für den VKU. Insbesondere für die Abfallwirtschaft wird CCU/S zukünftig eine große Bedeutung zur Dekarbonisierung der thermischen Abfallbehandlung einnehmen.

Zentrale Positionen des VKU in Bezug auf CCU/S sind:

  • Grundsätzlich stimmt der VKU dem Beitrag von CCU/S für die Klimaneutralität zu. Dies gilt insbesondere für schwer und unvermeidbare Emissionen wie bspw. in der Abfallwirtschaft.
  • Die Sicherung der Trinkwasserversorgung muss allerdings Vorrang vor CCU/S haben. Die Sicherheit der öffentlichen Trinkwasserversorgung und der dafür notwendige Grundwasser- und Ressourcenschutz sind für die Allgemeinheit von elementarer Bedeutung. Deshalb müssen auch die Infrastrukturen der Wasser-/ Abwasserwirtschaft mit einem überragenden öffentlichen Interesse ausgestattet werden.
  • Es bedarf Klarheiten über die Definition von schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen.
  • Wir sehen die Wirtschaftlichkeit von CCU/S bei Gaskraftwerken als sehr fraglich an. Dies liegt u. a. an den geringen Volllaststunden von Gaskraftwerken, welche perspektivisch noch weiter sinken, dem hohen Energiebedarf und hohen Investitionskosten. Ein großflächiger Einsatz von CCU/S bei Gaskraftwerken ist aus VKU-Sicht nicht absehbar.

Der VKU wird das weitere Verfahren eng begleiten.