Hintergrundinfos

Einkaufs- und Entsorgungsguide Textilien

Die Modebranche produziert immer schneller aufeinanderfolgende Kollektionen. Sogenannte Fast Fashion zeichnet sich vor allem durch einen günstigen Preis und mindere Qualität aus. Das sorgt dafür, dass die Kleidung rasch wieder aussortiert wird und so immer höhere Altkleidermengen entstehen. Darüber hinaus beschleunigt dies den Verbrauch von wertvollen Ressourcen wie Wasser sowie fossilen Rohstoffen und steigert den Energieverbrauch maßgeblich. Um dem Trend etwas entgegenzusetzen, haben die Stadtreinigung Hamburg (SRH), das Fraunhofer Institut für Materialfluss und Logistik IML und die Hochschule Niederrhein einen „Einkaufs- und Entsorgungsguide für Textilien“ entwickelt und pünktlich zum Welt-Recycling-Tag am 18. März vorgestellt.

Die Hamburger Stadtreinigung ist nun so freundlich, die Vorlage allen VKU-Mitgliedern gegen eine Schutzgebühr zur Verfügung zu stellen. Die Vorlage muss dann noch an das jeweilige Unternehmen angepasst werden, etwa mit eigenem Logo oder Hinweisen auf die Entsorgungsmöglichkeiten vor Ort.

Der Einkaufs- und Entsorgungsguide Textilien ist auf der Website der SRH verfügbar.

Wenn Sie Interesse an dem Angebot haben, melden Sie sich bitte bei der Pressestelle der Stadtreinigung Hamburg (pressestelle(at)stadtreinigung(dot)hamburg).

Veröffentlichung Initiative Nachhaltiges Produktdesign und Textilstrategie

Am 30.03.2022 veröffentlichte die Europäische Kommission den ersten Teil des Kreislaufwirtschaftspaket im Rahmen des Green Deals. Mit dem Paket möchte die Kommission nachhaltige Produkte in der EU zur Norm zu machen, kreislauforientierte Geschäftsmodelle fördern und die Verbraucherinnen und Verbraucher stärken. Dafür wurden innerhalb des Pakets die Vorschläge zur „Initiative Nachhaltiges Produktdesign inklusive der Ökodesign-Richtlinie“ und der „Textilstrategie“ vorgestellt. Der VKU begrüßte gemeinsam mit dem gemeinnützigen Verband „FairWertung“ die Veröffentlichung der Textilstrategie mit einer Pressemitteilung und wies noch einmal auf die Bedeutung von flächendeckenden kommunal-gemeinnützigen Erfassungsstrukturen und der Anerkennung der kommunalen Organisationshoheit über die Erfüllung des gesetzlichen Sammelauftrags hin, denn ab dem 1.1.2025 gilt laut der Abfallrahmenrichtlinie bereits die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilien.

Auch wenn die Textilstrategie im Gegensatz zur Ökodesign-Richtlinie keinen legislativen Charakter besitzt, so gibt sie den Rahmen vor, um den Textilsektor von einer linearen hin zu einer Kreislaufwirtschaft zu transformieren. Es werden konkrete Maßnahmen dargelegt, um sicherzustellen, dass in der EU in Verkehr gebrachte Textilerzeugnisse spätestens 2030 haltbarer sind und recycelt werden können, so weit wie möglich aus recycelten Fasern gemacht und frei von gefährlichen Stoffen sind und dass bei der Herstellung die sozialen Rechte und die Umwelt respektiert werden. Unter anderem sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Erweiterte Anforderungen an die Herstellerverantwortung für Textilien durch Ökodesign und Maßnahmen zur Förderung der Abfallhierarchie für Textilabfälle
  • Beginn der Arbeiten zur Festlegung von Zielvorgaben für die Vorbereitung der Wiederverwendung und des Recyclings von Textilien
  • Durchsetzung der Beschränkungen für die Ausfuhr von Textilabfällen außerhalb der OECD und Entwicklung von Kriterien für die Unterscheidung zwischen Abfällen und gebrauchten Textilerzeugnissen
  • Digitaler Produktpass für Textilien mit Informationspflichten zur Umweltverträglichkeit
  • Offenlegung der Zahl der von Großunternehmen weggeworfenen Produkte und deren Weiterverarbeitung und Maßnahmen zum Verbot der Vernichtung von unverkauften Textilien

Hintergrund:

Wie im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigt schlägt die Kommission neue Vorschriften vor, um fast alle physischen Waren auf dem EU-Markt während ihres gesamten Lebenszyklus, vom Entwurf über den täglichen Gebrauch bis hin zur Entsorgung oder Umnutzung, umweltfreundlicher, kreislauffähiger und energieeffizienter zu machen. In der Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie geht es nicht mehr nur um Mindestanforderungen für den Energie- oder Ressourcenverbrauch. Sie soll ausgeweitet werden auf besonders umweltschädliche Produktgruppen, wie Chemikalien, Möbel, Textilien, Stahl, Zement und weitere Produkte. Es sollen verpflichtende produktübergreifende Vorgaben für Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Upcycling oder Wiederverwertbarkeit geschaffen werden. Sowie soll der digitale Produktpass eingeführt werden. Auch soll die unnötige Zerstörung unverkaufter Waren verboten werden.

Darüber hinaus werden in dem ersten Paket auch die Bauprodukteverordnung überarbeitet sowie die Verbraucherpolitik gestärkt. Der zweite Teil des Pakets ist aktuell für den Sommer (20. Juli) vorgesehen, in dem unter anderem die Verpackungen und Kunststoffe genauer betrachtet werden (Verpackungs-Richtlinie und biologisch abbaubare Kunststoffe) sowie die Kommunalabwasser-Richtlinie überarbeitet werden soll. Mit den Veröffentlichungen beginnen in Brüssel nun das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten sich zu den Kommissionsvorschlägen zu positionieren.

Corona-Pandemie setzt gemeinnützige Alttextilsammlungen unter Druck

Die Covid-Pandemie traf die gemeinnützigen Altkleidersammlungen in Deutschland bereits in einer schwierigen Marktlage. Wie der Dachverband FairWertung e.V. mitteilte, ist der Markt für Altkleider während der ersten Covid-Welle fast völlig zusammengebrochen. Um gemeinnützige Altkleidersammlungen in ihrem Bestand zu erhalten, können Kommunen unterstützende Maßnahmen ergreifen. Durch diese würden die Kommunen auch der Abfallhierarchie und der Förderung der Wiederverwendung Rechnung tragen. Der gemeinnützige Charakter der Sammlung sollte dabei unzweifelhaft sein.

Die Altkleidersammlung ist seit einiger Zeit mit verschiedenen Trends konfrontiert, die ihre Auskömmlichkeit einschränken oder sogar gefährden. Neben den laufend zunehmenden Altkleidermengen nimmt vor allem die Qualität der Altkleider ab. Mit der Corona-Pandemie stiegen die Mengen ein weiteres Mal rapide, während wichtige Absatzmärkte wegbrachen. Hinzu kommt ein kontinuierlich steigender Anteil Restmüll in den Altkleiderbehältern. Nach Angaben von Fair-Wertung e.V. arbeiten viele gemeinnützigen Sammler bereits jetzt an der Kostendeckungsgrenze. Im Rahmen der zweiten Corona-Welle könnten sich die oben genannten Trends weiter verstärken, so dass sich eine Reihe gemeinnütziger Sammler gezwungen sehen könnte, ihre Sammlungen einzustellen. Sofern die Kommunen die in ihrem jeweiligen Gebiet tätigen Sammler unterstützen wollen, können sie verschiedene kooperative Maßnahmen ergreifen.

Eventuelle Maßnahmen der Kommune müssen natürlich diskriminierungsfrei durchgeführt werden. Zunächst sollte die Abfallberatung in Absprache mit den jeweiligen Sammlern vor Ort dahingehend verstärkt werden, dass Altkleidercontainer nur für die Sammlung von Alttextilien in entsprechend guter Qualität genutzt werden und andere Abfälle nicht eingefüllt werden dürfen. Ferner könnte geprüft werden, ob Möglichkeiten für die Aussetzung oder Ermäßigung von Standplatzgebühren vor Ort bestehen. Weiter kann seitens der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Betracht gezogen werden, die Einsammlung der Beistellungen an den entsprechenden Containerstandplätzen zu organisieren.

Ferner regt der Dachverband FairWertung an: - eine Übernahme von Fremd- und Störstoffen aus den Sammelbehältern (z.B. Rest- & Sperrmüll oder Grünabfälle) bzw. - die Übernahme von textilen Überschüssen aus Kleiderkammern, Sozialkaufhäusern und Secondhand-Shops gemeinnütziger Einrichtungen. Durch die Ergreifung von geeigneten Maßnahmen innerhalb des rechtlichen Rahmens können die Kommunen die gemeinnützigen Sammlungen in einer schwierigen Situation unterstützen.

VKU Information 84 - Die kommunale Sammlung von Altkleidern

Die vielfältigen Praxisbeispiele sowie die große Nachfrage nach der letzten VKU-Publikation zu diesem Thema haben uns dazu veranlasst, mit dieser Broschüre die 2. Auflage unserer Infoschrift "Die kommunale Sammlung von Altkleidern" vorzulegen. Die Schrift 84 wurde gründlich aktualisiert uns insbesondere um sechs Praxisbeispiele angereichert, die aufzeigen sollen, wie der Aufbau der kommunalen Altkleidersammlung - häufig in Kooperation mit gemeinnützigen Trägern - konkret gelingen kann.

Einen wichtigen Stellenwert nehmen wiederum die zahlreichen Rechtsfragen ein, die sich rund um das Thema Altkleidersammlung ranken. Hierzu wurde auch die inzwischen zahlreich vorliegende Rechtsprechung ausgewertet und in Form eines Prüfungsleitfadens zusammengestellt.

VKU Information 81 - Die kommunale Sammlung von Altkleidern

Die Sammlung und Verwertung von Alttextilien hat sich in den letzten Jahren zu einem stark umkämpften Feld der Entsorgungswirtschaft entwickelt. Für viele überraschend waren es insbesondere gewerbliche und gemeinnützige Altkleidersammler, die mit Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zum 1. Juni 2012 ihre Sammlungen bei den zuständigen Behörden anzeigten und so das neu gestaltete Prüfungsverfahren in Gang setzten.

Die hier vorliegende Informationsschrift 81 ist eine praxisorientierte Hilfestellung für den Aufbau kommunaler Altkleidersammlungen.