VKU-Eckpunktepapier zur Reform der Abwasserabgabe
VKU legt Eckpunktepapier zur Reform der Abwasserabgabe vor

Die Bundesregierung plant das Abwasserabgabengesetz zu novellieren. Und tatsächlich ist eine Modernisierung der Abwasserabgabe überfällig. Das bestehende Instrumentarium wird den veränderten Rahmenbedingungen der kommunalen Abwasserwirtschaft und des Gewässerschutzes nicht mehr gerecht. Kostenersparnisse und Vollzugsvereinfachungen für die Abwasserentsorger sind dringend notwendig.

28.01.19

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Mariusz Szczygieł/Stock.Adobe.com

Mit dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wurde die Abwasserabgabe wieder auf die politische Agenda gehoben. Aktuell wird die Reform der Abwasserabgabe auch mit dem Spurenstoffdialog des Bundes verknüpft. In diesem Rahmen wird der Frage nachgegangen, welchen Beitrag die Abwasserabgabe leisten kann, um ausgewählte öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen mit einer vierten Reinigungsstufe auszurüsten.

Der VKU hat sich bereits in den vergangenen Jahren zur Diskussion um eine Reform der Abwasserabgabe umfassend positioniert. Für die Akzeptanz einer reformierten Abwasserabgabe sind die finanziellen Auswirkungen auf die kommunale Abwasserwirtschaft und damit den Gebührenzahler entscheidend. Die wesentlichen Aspekte, die aus Sicht der kommunalen Abwasserwirtschaft bei einer Novellierung berücksichtigt werden müssen, hat der VKU aktuell in einem Eckpunktepapier zusammengefasst.

Grundlegend begrüßt der VKU die von der Bundesregierung angestrebte und mittlerweile überfällige Modernisierung der Abwasserabgabe, weil das bestehende Instrumentarium den veränderten Rahmenbedingungen der Abwasserwirtschaft und des Gewässerschutzes nicht mehr gerecht wird. Zudem ist sie mit einem hohen Vollzugsaufwand für Unternehmen und Behörden verbunden. Aus Sicht der kommunalen Abwasserwirtschaft bedarf es einer umfassenden Reform. Sich allein auf Finanzierungsfragen zu konzentrieren, greift zu kurz.

Bisherige Reformüberlegungen zielen im Ergebnis immer auf eine deutliche Erhöhung der Abwasserabgabe ab. Leitgedanke scheint dabei zu sein: Nur was schmerzt entfaltet eine Lenkungsfunktion. Dabei bleibt aber unberücksichtigt, wer die Abwasserabgabe über seine Abwassergebühren am Ende zahlen muss, wer also die Schmerzen erleidet. Für die Bürgerinnen und Bürger würde dieser Weg zu steigenden Wohnnebenkosten führen. Eine reformierte Abwasserabgabe darf daher in einer Gesamtbewertung keine finanzielle Mehrbelastung für die Abwasserentsorger zur Folge haben.

Die Verbraucherperspektive einzunehmen heißt auch, eine Gesamtschau der Auswir-kungen politischer Initiativen auf die Abwassergebühren vorzunehmen. So stehen die kommunalen Abwasserentsorger vor allem auch vor der Herausforderung, eine stetige und sozialverträgliche Entgeltentwicklung mit einem zunehmenden Investitionsbedarf für Instandhaltung und Erneuerung zu vereinbaren. Hinzu kommen die gestiegenen Anforderungen an die Klärschlammverwertung und Phosphorrückgewinnung genauso wie der Anspruch nach einem nachhaltigen Energiemanagement. Zur Finanzierung der dadurch entstehenden Kosten wird allzu gerne auf die Umlagefähigkeit auf die Abwasserentgelte nach den Kommunalabgabengesetzen verwiesen. Diese rechtliche Möglichkeit zu überdehnen hieße aber, die politische Akzeptanz für die einzelnen Maßnahmen bei den Bürgerinnen und Bürgern zu verlieren. Die Auswirkungen auf die Entgeltentwicklung in der Summe aller Maßnahmen darf bei jeder neuen Reformidee – auch bei der Abwasserabgabe – nicht aus dem Auge verloren werden. Steigende Ausgaben für eine höhere Abwasserabgabe würden unweigerlich in Konkurrenz zu den ohnehin schon vielfältigen Investitionserfordernissen treten. Vielmehr müssen die gesamten finanziellen Handlungserfordernisse der Abwasserwirtschaft in den Blick genommen werden.
Der VKU wird die weitere Reformdiskussion intensiv über seine Gremien begleiten.

Weitere Informationen können Sie dem VKU-Eckpunktepapier zur Reform der Abwasserabgabe entnehmen.