VKU-Stellungnahme mit wichtigen Punkten zu interner Bestellung, Ewigkeitsgarantie und Wasserstoffnetzplanung

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Der VKU bringt sich mit wichtigen Punkten für die Verteilernetzbetreiber im Konsultationsverfahren ein. Neben der Versorgungssicherheit geht es auch um die Effekte durch die Transformation der Gasnetze.

 

Aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtung hatten die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) der Bundesnetzagentur den Entwurf zum Netzentwicklungsplan am 31. März 2023 vorgelegt. Am 16. Mai hat die Bundesnetzagentur die Konsultation des Entwurfs des Netzentwicklungsplans Gas 2022-2032 der Fernleitungsnetzbetreiber gestartet. Der Entwurf des NEP und der Fragebogen für die Konsultation sind hier abrufbar.

Der VKU nimmt zu einer Auswahl der von der BNetzA gestellten Fragen Stellung.

In seiner Stellungnahme hält er an dem bewährten Verfahren der Berücksichtigung der internen Bestellung und der Langfristprognose fest.

Hinsichtlich der von den FNB infrage gestellten Fortsetzung der Ewigkeitsgarantie führt er aus, dass er eine vollumfängliche Auflösung der Ewigkeitsgarantie als sehr kritisch im Rahmen der Versorgungssicherheit betrachtet, da die VNB nach §25 NDAV bzw. § 18 EnWG in Richtung ihrer Endabnehmer im Verteilnetz eine Anschlussverpflichtung haben, die aktuell ebenfalls in die Unendlichkeit reicht. Der VKU räumt ein, dass - u.a. unter der oben genannten Prämisse der Anpassung der Netzanschlussverpflichtung und der NDAV - die Ewigkeitsgarantie in der Transformationsphase zu prüfen ist. Die gaswirtschaftlichen Verbände prüfen, ob alternative Regelungen ggf. Eingang in die KoV finden könnten.

Für die Planung der Wasserstoffleitung und die Ermittlung von Gasversorgungsleitungen für die perspektivische Nutzung von Wasserstoff sieht er die Berücksichtigung und Einbindung der nachgelagerten Netzebenen als unabdingbar an. So muss es u.s. die Verpflichtung geben, dass örtliche und auf Verteilnetzebene vorangetriebene Vorhaben eine Versorgung mit Wasserstoff erhalten. Und dass der Anschluss nachgelagerter Netze an das vorgelagerte Wasserstoffnetz (ggf. Backbone) sicherstellt sein muss.

Details können Sie in der Stellungnahme nachlesen.

Zu den Inhalten des NEP:

Varianten des NEP Gas 2022-2032

Die FNB haben Varianten des Netzes berechnet, in denen keine russischen Gasmengen mehr eingespeist werden. Ziel dieser Varianten ist es, gerade so viele neue Importkapazitäten zu berücksichtigen, wie für die sichere Versorgung zukünftig erforderlich sind.

Durch die Betrachtung mehrerer Varianten und eine Zuordnung der Netzausbaumaßnahmen zu den einzelnen LNG-Anlagen und Grenzübergangspunkten kann geprüft werden, ob der ermittelte Netzausbau verhältnismäßig ist. Dabei werden insbesondere die energie- und klimapolitischen Ziele berücksichtigt. Dies wird auch dadurch untermauert, dass in allen Varianten eine Reduktion des Gasverbrauchs um 20 Prozent angesetzt wird.  

Im Entwurf schlagen die Fernleitungsnetzbetreiber vor, das deutsche Fernleitungsnetz für einen Abtransport von Erdgas aus deutschen LNG-Anlagen und gleichzeitig höhere Importe aus den westeuropäischen Nachbarländern (insb. Niederlande und Belgien) zu ertüchtigen (Variante „LNGplus C“).

Ermittlung von Infrastrukturen für Wasserstoff

In einer separaten Modellrechnung haben die FNB gemeinsam mit anderen potentiellen Wasserstoffnetzbetreibern unter Berücksichtigung von mehr als 250 Wasserstoffprojekten und Leitungsmeldungen potentielle Wasserstoffnetze für die Jahre 2027 (drei Teilnetze) und 2032 (zusammenhängendes Wasserstoffnetz) ermittelt.

In dieser Modellierung haben die FNB diejenigen Erdgasleitungen identifiziert, die von Erdgas auf Wasserstoff umgestellt werden können. Darüber hinaus haben sie bestandsnetzverstärkende Maßnahmen vorgeschlagen, um die Umstellung von Gas- auf Wasserstoffleitungen zu ermöglichen.