Wechsel von Kupfer auf Glas
VKU legt wettbewerbs- und verbraucherfreundliches Konzept für die Umstellung auf Glasfaserinternet vor

In seinem Positionspapier zeigt der VKU einen effizienten, wettbewerbsbasierten Weg zu einer flächendeckenden Versorgung mit Glasfaserinternet auf. Diese ist auch ein Ziel der neuen Bundesregierung. Beim dafür vorgesehenen Wechsel von der Kupfer- auf Glasfasertechnologie würdigt der VKU in besonderer Weise die Verbraucherinteressen.

15.05.25

Mit seinem Positionspapier zum Wechsel vom Kupferdraht zur Glasfaser als zukunftsträchtiger Internettechnologie bringt der VKU ein wettbewerbs- und verbraucherfreundliches Konzept in die politisch-regulatorische Diskussion zur Abschaltung der Kupfernetze ein. Wie aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die laufende Legislaturperiode hervorgeht, streben auch die Koalitionäre im Bund ein Konzept zur markt- und verbraucherfreundlichen Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze an. Das übergeordnete Ziel der Koalition, das der VKU teilt, ist eine flächendeckende Glasfaserversorgung bis in die Wohneinheiten (Fiber to the Home, FTTH).

Den Kern des VKU-Konzeptes bildet ein möglichst zeitnaher und diskriminierungsfreier Wechsel von Kupfer auf Glas, bei dem sich die Beteiligten zutrauen, Herausforderungen unter Umständen im Prozess zu lösen. Mit der Umstellung auf Glasfaser geht einher, dass der FTTH-Ausbau weiter voranschreitet. Die alternativen Netzbetreiber, einschließlich kommunaler Unternehmen, haben bereits den überwiegenden Anteil der Investitionen für den Ausbau in Deutschland getätigt. Der VKU-Ansatz beinhaltet, dass im Zuge des Übergangs alle Glasfaser ausbauenden Unternehmen über weitere Investitionsanreize verfügen.

Das Erreichen objektiver Voraussetzungen soll den zeitnahen Einstieg in den Wechsel gebietsweise auslösen können und dergestalt in eine flächendeckende Umstellung auf Glasfaserinternet münden. Das Recht, einen solchen Wechsel herbeizuführen, soll dafür stärker dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgen. Bisher entscheidet allein die Telekom Deutschland GmbH als das marktmächtige Unternehmen darüber, ob es die Abschaltung ihrer herkömmlichen Infrastruktur der Bundesnetzagentur anzeigt. So regelt es § 34 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Dabei muss laut VKU die Bundesnetzagentur auch selbst den Wechsel hin zum Glasfaserinternet von Amts wegen anstoßen können.

Das derzeitige Initiativrecht der Telekom öffnet ihr die Tür zu einem strategischen Abschalteverhalten. Dabei würde das marktmächtige Unternehmen nur in solchen Gebieten die Abschaltung ihres Kupfernetzes anzeigen, in denen es selbst ein Glasfasernetz errichtet hat. Doch vielfach haben schon alternative Netzbetreiber – und mit ihnen kommunale Unternehmen vorneweg – ein Glasfasernetz errichtet. Mit einer gesetzlichen Anpassung kann sichergestellt werden, dass auch auf deren Glasfasernetze diskriminierungsfrei umgestellt wird, wenn objektive Bedingungen als erfüllt gelten.

Neben Maßnahmen, die eine wettbewerbsschädliche Abschaltestrategie des marktmächtigen Unternehmens auf der Grundlage des derzeitigen § 34 TKG verhindern, gehören zu den objektiven Bedingungen erreichte FTTH-Ausbaugrade und die Verfügbarkeit von Vorleistungsprodukten auf der Glasfaserinfrastruktur, damit auch Diensteanbieter, die Internetkapazitäten beim Kupfernetzbetreiber für die Eigenvermarktung gebucht haben, am Markt bleiben können. Der VKU spricht sich dafür aus, dass der Layer-2/3-Bitstromzugang dabei als Ankerprodukt dient, mit dem allen Diensteanbietern respektive Zugangsnachfragern Wettbewerb im Sinne des Verbrauchers ermöglicht wird.

Hierauf fußt im VKU-Konzept das Zwei-Phasen-Modell, das den Wechselprozess beschreibt. Denn sobald in einem Gebiet ein hoher FTTH-Ausbaugrad erreicht ist, sollte die Abschaltung der Kupfernetze angekündigt werden können. Bereits in der Phase der Ankündigung der Abschaltung sollte ein Stopp der Neuvermarktung von kupferbasierten Produkten an Endkunden umgesetzt werden. Im Laufe dieser ersten Phase steigt dadurch die Auslastung des FTTH-Netzes kontinuierlich an.

Die zweite Phase besteht schließlich in der Abschaltung der Kupferinfrastruktur im Zielgebiet. Schon zuvor werden jedoch Zeitpläne, technische und betriebliche Prozesse, Maßnahmen im Bereich der Kunden- und Verbraucherinformation sowie der Umstieg auf Glasfaservorleistungsprodukte festgelegt.

Mit diesem Prozess und den vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgt nochmals eine Beschleunigung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus. Dadurch wird künftiger Förderbedarf reduziert und es entsteht ein sich selbst tragender Prozess des Umstiegs in die Glasfaserwelt, bei dem sich die Nutzung der Glasfasernetze durch Zusammenarbeit auf der Vorleistungsebene erhöht und fairer Wettbewerb auf den Netzen ermöglicht wird. Die Maßnahme trägt sich durch die Beschleunigung und durch den Vermarktungsstopp der kupferbasierten Produkte selbst.

Zeitnah zu beginnen und unter Umständen auf dem Weg die Herausforderungen zu lösen, ist daher das Gebot der Stunde.