2. Konsultationsrunde der BNetzA
VKU gibt Stellungnahme im Festlegungsverfahren zur GeLi Gas 2.0 ab

Wie bereits bei der 1. Konsultationsrunde (in 2019) hat sich der VKU auch an der 2. Konsultationsrunde der BNetzA/BK 7 zur GeLi Gas 2.0 mit einer entsprechenden Stellungnahme beteiligt.

22.02.22

Die Beschlusskammer 7 der BNetzA hat ihren Entwurf der Festlegung „GeLi Gas 2.0“ unter Berücksichtigung der im Rahmen der 1. Konsultationsrunde eingegangenen Stellungnahmen weitergehend überarbeitet und hat die insoweit modifizierten Entwürfe am 17.12.2021 zu einer 2. Konsultation gestellt und Stellungnahmen bis zur Frist 28.01.2022 ermöglicht. 

Wie bereits bei der 1. Konsultationsrunde (in 2019) hat sich der VKU auch an der 2. Konsultationsrunde der BNetzA/BK 7 zur GeLi Gas 2.0 mit einer entsprechenden Stellungnahme beteiligt. 

Inhalte der 2. Konsultationsrunde der BNetzA:

  • Geschäftsprozess „Anforderung und Weiterleitung von Messwerten“
  • Geschäftsdatenanfrage zu neuen Messeinrichtungen Gas
  • Verschlüsselung, Signatur sowie Nutzung des Datenübermittlungsformats AS4 und Austausch von Kommunikationsdaten
  • Inhalt und Darstellung einzelner Geschäftsprozesse in der Anlage des Beschlusses sowie Anpassung von Fristverläufen in einzelnen Geschäftsprozesse
  • Vorgaben zur Übermittlung von EDIFACT-Nachrichten im Rahmen der Marktkommunikation
  • Einführung eines elektronischen Preisblattes für Gas
  • Änderungen der Anlage zu dem Beschluss GeLi Gas BK7-06-067 in der Fas-sung BK7-16-142 (im Änderungsmodus)
  • Änderungen des Tenors zu den Beschlüssen GeLi Gas BK7-06-067 und BK7-06-067 in der Fassung BK7-16-142 vom 20.12.2016 sowie der Tenorziffer 5 des Beschlusses BK7-17-026 (im Änderungsmodus).
     

Besonders kritisch wurden der neu eingebrachte Punkt Stündliche Übermittlung von Messwerten im Rahmen des Geschäftsprozesses „Anforderung und Weiterleitung von Messwerten“ (siehe 1.a) und der avisierte Umsetzungszeitpunkt der Festlegung „GeLi Gas 2.0“ zum 01.10.2023 (siehe 4.) bewertet. Bei der geplanten verpflichtenden informatorischen Übermittlung stündlicher Messwerte ist kein Nutzen zu erkennen, jedoch wird diese Vorgabe aufwendig zu implementieren sein.

Der gewählte Umsetzungszeitpunkt 01.10.2023 ist viel zu knapp bemessen, da sich die ursprünglichen Anforderungen (aus der 1. Konsultationsrunde aus 2019) maßgeblich geändert haben bzw. gänzlich neue Aspekte hinzugekommen sind sowie nun aus dem Strombereich Erfahrungen zu analogen Regelungen einbezogen werden können.

Daneben befinden sich im Vergleich zur 1. Konsultationsrunde nun in der 2. Konsultation z. T. abgeänderte (Harmonisierung Regelungen im Strom- und Gasbereich, Nutzung von AS4, abgeänderte Fristenläufe) und z. T. gänzlich neue Aspekte (stündliche Übermittlung von Messwerten, Austausch von Kommunikationsdaten, Wegfall der Bestandsliste, Einführung eines Preisblatts Gas). 

Erstaunlicherweise wurde nun in der 2. Konsultationsrunde der Aspekt und einhergehende Paradigmenwechsel „Trennung zwischen regulatorischen Inhalten (Textform) durch die BNetzA und praktischer Umsetzung (Use-Case-Beschreibung, Aktivitäten-Diagrammen, Sequenz-Diagrammen) durch die Branche“ (siehe 1.c) nun deutlich weniger kritisch als noch in der 1. Konsultationsrunde eingeschätzt, was sich in einer nun vornehmlich positiven Bewertung niederschlägt. 

Sobald die BNetzA/BK 7 die entsprechenden Beschlüsse veröffentlicht, müssen in Folge des beschriebenen Paradigmenwechsels die Prozessbeschreibungen und sonstigen Anpassungen maßgetreu von der Branche gemeinsam erarbeitet, abgestimmt und schließlich umgesetzt werden. Dies lässt ein großes Arbeitsprogramm notwendig erscheinen, in dem sich der VKU mit den maßgeblichen Akteuren BDEW und Geode intensiv einbringen wird. Sobald Informationen von der BNetzA vorliegen, werden wir hierzu zeitnah informieren und ggf. Unterstützung bei der Umsetzung bei den involvierten VKU-Gremien einholen.