Ohne Förderung sind die Gigabitziele der Bundesregierung unerreichbar
VKU begleitet die Ausarbeitung der neuen Richtlinie zur Gigabitförderung eng

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erarbeitet aktuell eine neue Richtlinie zur Gigabitförderung des Bundes. Damit reagiert es auf die Überzeichnung des bisherigen Förderprogramms Ende letzten Jahres. Im Interesse der kommunalen Telekommunikationsunternehmen setzt sich der VKU für eine gezielte und auskömmliche Förderung neben dem eigenwirtschaftlichen Ausbau ein.

30.01.23

Seitdem das BMDV zum 17. Oktober 2022 einen Antragannahmestopp für die Gigabitförderung beschlossen hat, können bereits eingereichte Förderanträge nur noch beschieden, aber keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Damit droht der geförderte Gigabitausbau nachhaltig in Verzug zu geraten.

Der VKU ist an einer möglichst schnellen Verabschiedung der neuen Gigabitförderrichtlinie interessiert und im engen Austausch dazu mit dem BMDV.  Ohne den geförderten Ausbau werden die Ziele der Bundesregierung, bis Ende 2025 mindestens die Hälfte aller Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser zu erschließen und bis 2030 Glasfaser in Deutschland flächendeckend auszurollen, nicht erreicht.

Der weit überwiegende Teil der kommunalen Telekommunikationsunternehmen baut zwar eigenwirtschaftlich aus, sie sind es jedoch auch, die den Glasfaserausbau in den ländlicheren Regionen vorantreiben. So tragen sie wesentlich zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse bei. Dabei sind vor allem im ländlichen Raum Fördermittel oft unentbehrlich.

Zum zweiten Quartal des laufenden Jahres soll die neue Förderrichtlinie nunmehr in Kraft treten. Es ist vorgesehen, dass grundsätzlich alle Kommunen weiterhin einen Förderantrag stellen können. Fortan aber im Rahmen mehrerer zeitlich befristeter Förderaufrufe. Dabei sollen die Anträge besonders schlecht versorgter Kommunen Vorrang genießen. Um die Fördermittel außerdem möglichst gleichmäßig am Bedarf orientiert bundesweit zu verteilen, sind Länderbudgets vorgesehen. Deren Restmittel sollen in einem Gesamtbudget aufgehen, aus dem wiederum nach Bedarf gereihte Förderprojekte finanziert werden, die in einem Land mit ausgeschöpftem Budget nicht mehr genehmigt werden konnten.

Im Weiteren ist eine Flexibilisierung des Markterkundungsverfahrens vorgesehen, das Kommunen vor Einleitung eines Förderverfahrens durchführen müssen, um festzustellen, ob auch wirklich kein Unternehmen eigenwirtschaftlich ausbauen will. Die Flexibilisierung soll Gebiete betreffen, die gemäß der neuen Potenzialanalyse des Bundes ein ausgeprägtes eigenwirtschaftliches Ausbaupotenzial aufweisen.

Ebenso soll der eigenwirtschaftliche Ausbau durch die Institutionalisierung der kommunalen Branchendialoge unterstützt werden. Hier sollen Kommunen im Wege von Gesprächen mit der örtlichen Telekommunikationswirtschaft die eigenwirtschaftlichen Ausbaupotenziale ermitteln und ausschöpfen. Dies ist aber bereits heute gängige Praxis.

Im Sinne der kommunalen Telekommunikationsunternehmen, ohne die der Glasfaserausbau undenkbar ist, wird sich der VKU auch weiterhin in den Ausarbeitungsprozess mit starker Stimme einbringen.