Ladeinfrastruktur
Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 veröffentlicht

Der VKU begrüßt den Entwurf des „Masterplans Ladeinfrastruktur 2030“ als wichtigen Schritt für den Ausbau der Elektromobilität. Der Plan enthält aus VKU-Sicht gute Ansätze, benötigt aber Nachbesserungen: Kommunale Unternehmen müssen stärker eingebunden und Rahmenbedingungen praxistauglich ausgestaltet werden.

05.11.25

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Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 veröffentlicht

Der VKU begrüßt den Entwurf des „Masterplans Ladeinfrastruktur 2030“ des Bundesministeriums für Verkehr. Der VKU hat dazu am 24. Oktober 2025 eine Stellungnahme abgegeben. Der Masterplan adressiert zentrale Punkte, die Stadtwerke und ihre Kunden betreffen, von der Förderung über den Netzanschluss, bis hin zu Fragen der Nutzerfreundlichkeit und Preistransparenz. Viele der im Entwurf enthaltenen Ansätze gehen in die richtige Richtung. Zugleich sieht der VKU Nachbesserungsbedarf, damit die kommunalen Unternehmen ihre Rolle beim Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur weiterhin verlässlich wahrnehmen können.

Im Bereich der Ladeinfrastruktur decken kommunale Unternehmen eine große Bandbreite an Leistungen ab. Sie planen, errichten und betreiben öffentlich zugängliche und nichtöffentliche Ladeinfrastrukturanlagen, sie handeln als Mobilitätsanbieter, sie schließen Ladeinfrastrukturanlagen an das öffentliche Stromnetz an, liefern erneuerbaren Strom und bieten Produkte und Dienstleistungen für private und gewerbliche Kunden an. Damit sie diese Aufgaben auch künftig erfolgreich erfüllen können, braucht es stabile Rahmenbedingungen und eine enge Einbindung der Kommunen und ihrer Unternehmen.

Positiv bewertet der VKU, dass der Masterplan in seiner dritten Generation viele Impulse aufgreift, die der Verband in den vergangenen Jahren eingebracht hat. Dazu gehören die stärkere Kommunikation zur Elektromobilität, die Förderung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern und die Verbesserung der Planungsgrundlagen für Netzbetreiber. Auch die Vereinfachung von Berichtspflichten und Datenübermittlungen wird ausdrücklich begrüßt.

Gleichzeitig mahnt der VKU, dass Ziele aus früheren Masterplänen weiterhin offen sind, etwa bei der Bereitstellung von Flächen durch den Bund. Ebenso wichtig ist, dass neue Förderprogramme einfach zugänglich und bürokratiearm gestaltet werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass auch kommunale Unternehmen Zugang zu Fördermitteln erhalten.

Mit Blick auf Maßnahmen, die in die Planungshoheit der Kommunen eingreifen, fordert der VKU, die Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen nach Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz zu achten. Die Umsetzung vor Ort kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Kommunen ausreichend unterstützt werden und ihre Gestaltungsspielräume behalten.

Der VKU spricht sich klar gegen eine verpflichtende Durchleitung von Strom an Ladepunkten aus. Wir setzen hingegen auf Freiwilligkeit, da nicht auszuschließen ist, dass sich dieses Modell für einzelne Anwendungsfälle eignet. Inwiefern hierdurch Preisvorteile für die Verbraucher in der Fläche entstehen, ist jedoch immer noch unklar.

Beim Thema Integration ins Stromnetz sieht der VKU Chancen und Risiken zugleich: Verbesserte Planungsgrundlagen für Netzbetreiber sind ein Fortschritt, ein „Zuviel“ an Transparenz über kritische Infrastrukturen wäre jedoch riskant. 

Positiv sehen wir zudem den Fokus auf innovative Ladelösungen und Nutzerfreundlichkeit. Förderprogramme für neue Technologien wie das bidirektionale Laden sollten jedoch erst greifen, wenn einheitliche technische Standards etabliert sind. Der VKU warnt vor überkomplexen Mess- und Abrechnungsmodellen, die die Praxis belasten und Verbraucherinnen und Verbraucher verunsichern könnten.

Mit Blick auf den Schutz kommunaler Betreiber fordert der VKU außerdem, Kosten für Sicherheits- und Vandalismusprävention künftig förderfähig zu machen. Schäden durch Kabeldiebstahl und Vandalismus belasten Betreiber zunehmend, entsprechende Unterstützungsprogramme sind notwendig.

Der VKU wird die Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans unter anderem im Rahmen seiner Beiratsmitgliedschaft in der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur weiter konstruktiv begleiten. Entscheidend ist nun, dass die Umsetzung praxisnah erfolgt, die Kommunen frühzeitig eingebunden werden und die regulatorischen Rahmenbedingungen Investitionen nicht behindern, sondern fördern. Nur so kann der Ausbau einer sicheren und wirtschaftlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland gelingen.