Einwegkunststofffonds
Diskussionsentwurf der Einwegkunststofffondsverordnung vorgelegt

Am 19.01.23 wurde das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Parallel wurde der Diskussionsentwurf der Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV) vorgelegt. Diese enthält die konkreten Abgabesätze für die Einwegkunststoffabgabe sowie das ausdifferenzierte Punktesystem für die Auszahlung der Mittel aus dem Einwegkunststofffonds.

25.01.23

Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) schafft die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung eines Einwegkunststofffonds durch das Umweltbundesamt, um eine Einwegkunststoffabgabe von den Herstellern bestimmter Einwegkunststoffprodukte zu erheben und die Mittel an die Kommunen auszuzahlen. Auf diesem Wege müssen sich künftig die Hersteller an den kommunalen Reinigungs-, Entsorgungs- und Sensibilisierungskosten für solche Kunststoffprodukte beteiligen, die häufig „gelittert“, also achtlos und (regelmäßig) illegal weggeworfen werden.

Der VKU begrüßt das Einwegkunststofffondsgesetz als einen wichtigen Baustein für mehr Stadtsauberkeit und gegen die Verschmutzung der Umwelt mit Einwegkunststoffen sehr. So ist es sachgerecht, dass die Hersteller häufig gelitterter Einwegkunststoffprodukte nicht länger die Folgen ihrer Geschäftsmodelle auf die Allgemeinheit abwälzen können. Das Gesetz ist jedoch auch für die Kommunen vor Ort eine Herausforderung: Es fordert von den Anspruchsberechtigten, wie Kommunen und kommunalen Stadtreinigungsunternehmen, eine detaillierte Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen, die nach einem Punktesystem erstattet werden. So schafft das Gesetz für kommunale Stadtreinigungsbetriebe einen Anreiz, zukünftig noch intensiver in Straßenpapierkörbe und Kehrmaschinen zu investieren, und so noch effektiver Littering zu bekämpfen und die Stadtsauberkeit zu verbessern. Zugleich muss mit der Einrichtung des Einwegkunststofffonds sorgfältig darauf geachtet werden, dass keine Ausweichbewegungen zu anderen umweltschädlichen Einwegprodukten stattfinden. So haben z. B. die derzeit massiv zunehmenden Einweg-Elektro-Zigaretten keinen Kunststofffilter, sind aber für die Umwelt mindestens genauso schädlich und eine Quelle von Brandgefahren. Hier muss gegengesteuert werden.

Der VKU begrüßt zudem den parallel vorgelegten Diskussionsentwurf der Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV). Diese enthält die konkreten Abgabesätze für die Einwegkunststoffabgabe sowie das ausdifferenzierte Punktesystem für die Auszahlung der Mittel aus dem Einwegkunststofffonds. Da Abgabesätze und Punktesystem auf einem umfassenden Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes basieren, ist sichergestellt, dass die Hersteller nur mit denjenigen Kosten belastet werden, die durch ihre Produkte tatsächlich im öffentlichen Raum verursacht werden.

Perspektivisch sollte der Einwegkunststofffonds nach Überzeugung des VKU zu einem „Anti-Littering-Fonds“ weiterentwickelt werden, um auch Pizzakartons, Aluminiumschalen oder Kaugummis in die Kostenerstattungspflicht einbeziehen zu können.

Hintergrund
Es wird erwartet, dass das Gesetz im ersten Quartal 2023 verabschiedet wird und dann stufenweise in Kraft tritt. Die Abgabe für in Verkehr gebrachte Produkte aus Einwegkunststoff haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten und zwar auf Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die konkrete Höhe der Abgabesätze für die Hersteller sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen und sonstigen Anspruchsberechtigten werden durch eine Rechtsverordnung festgelegt. Die Kommunen erhalten dann im Herbst 2025 aus dem Einwegkunststofffonds Geld für ihre auf Einwegkunststoffprodukte bezogenen abfallwirtschaftlichen Leistungen.