Frei- und Hallenbäder
Neues Förderprogramm veröffentlicht
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat im Oktober 2025 den Projektaufruf für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ veröffentlicht. Hierfür stehen Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung.
28.11.25
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat im Oktober 2025 den Projektaufruf für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ veröffentlicht. Hierfür stehen Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung.
Sanierung kommunaler Sportstätten
Der Deutsche Bundestag hat im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für 2025 Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Das bisherige Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen auf den Gebieten Sport, Jugend, Kultur“ wird nicht weitergeführt.
Fördergegenstand sind die Sanierung und Modernisierung baulicher Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Gefördert werden sowohl Sporthallen und Hallenbäder als auch Freibäder und Sportplätze.
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen.
Zunächst wird ein sog. Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Der Haushaltsausschuss des Bundestages wählt daraufhin passende Projekte aus. Erst im Anschluss werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.
Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro. Der Bund fördert bis zu 45 Prozent und bei Kommunen in Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die genaue Förderhöhe legt der Haushaltsausschuss in seiner Auswahlentscheidung fest.
Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15.01.2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Es muss eine Projektskizze sowie ein Rats- oder Kreistagsbeschluss eingereicht werden, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf gebilligt wird. Der Rats- oder Kreistagsbeschluss kann bis spätestens 31.01.2026 digital nachgereicht werden.
Das Portal ist seit dem 10.11.2025 freigeschaltet.