EU-Kommission legt Strategien über Biodiversität und Lebensmittelsystem vor
VKU begrüßt Reduktion von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln

Mit der neuen Biodiversitätsstrategie und der „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie hat die EU-Kommission zentrale Bestandteile des europäischen Grünen Deals vorgelegt. Der VKU begrüßt die Ziele der Strategien, den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten und das Lebensmittelsystem nachhaltiger zu gestalten – auch durch einen deutlich reduzierten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln.

02.06.20

Nach einigen Wochen Verspätung aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat die EU-Kommission am 20. Mai 2020 zwei neue Strategien des europäischen Grünen Deals vorgestellt: Eine neue Biodiversitätsstrategie und die Strategie „Vom Hofe auf den Tisch“ („Farm-to-fork“), die den Übergang zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem einleiten soll. Darin enthalten: Eine Reihe von Maßnahmen und Verpflichtungen, die den Verlust der Artenvielfalt angehen und die europäische Landwirtschaft und das Lebensmittelsystem nachhaltiger gestalten sollen. Die Strategien selbst sind zwar nicht verbindlich, sie kündigen allerdings verschiedene Gesetzgebungsvorschläge bzw. Überarbeitungen bestehender Gesetzgebung wie beispielsweise der EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln an.

Zu den Strategien hat sich der VKU mit einer Pressemitteilung geäußert. Der VKU begrüßt die Forderungen der Kommission nach einer Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutz- und Düngemitteln und weist darauf hin, wie wichtig die Verzahnung der unterschiedlichen Politikfelder für den Schutz der Trinkwasserressourcen ist. Insbesondere im Hinblick auf die laufende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist es wichtig, dass Landwirte zukünftig für finanzielle Förderungen eine Gegenleistung, wie das Erreichen von Umwelt- und Gewässerschutzstandards, erbringen.

Strategie „Vom Hof auf den Tisch“

Die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zielt insbesondere darauf ab, Herstellung, Transport, Verteilung und Vermarktung von Lebensmitteln klimaneutral zu machen. Land, Wasser und Luft sollen geschützt, der Verlust der Artenvielfalt aufgehalten werden. Kurzum: Die Landwirtschaft und die gesamte Lebensmittelindustrie sollen nachhaltiger gestaltet werden. Gleichzeitig sollen die Lebensmittelsicherheit, die Gesundheit der Bürger sowie die Bezahlbarkeit von Nahrungsmitteln sichergestellt werden.

Dazu will die Kommission bis 2023 einen Rechtsrahmen für nachhaltige Lebensmittelsysteme vorlegen. Was die Strategie ebenfalls vorsieht: Der Einsatz von Düngemitteln soll um 20 Prozent und von Pflanzenschutzmitteln um 50 Prozent bis 2030 reduziert werden. Außerdem soll die Verordnung über den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln überarbeitet werden. Der VKU begrüßt das Ziel, den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in der EU stark zu verringern. Hier braucht es ambitionierte und verbindliche Zielvorgaben. Denn übermäßig aufgebrachte Dünge- und Pflanzenschutzmittel gefährden die Qualität der Trinkwasserressourcen und damit die Trinkwasserversorgung unserer Bevölkerung, der Industrie, des Gewerbes und der Landwirtschaft.

Die Ambitionen des Grünen Deals und die beiden Strategien sollen auch Eingang in die noch laufende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 finden. Die Mitgliedstaaten sollen zum Beispiel die Ziele des Grünen Deals bei der Aufstellung ihrer nationalen GAP-Strategiepläne berücksichtigen. Ein von der Kommission begleitend zur Strategie veröffentlichtes Arbeitsdokument analysiert dazu die Verbindung zwischen der GAP-Reform und dem Grünen Deal. Fazit: Der Kommissionsvorschlag zur GAP-Reform sei grundsätzlich mit den Zielen des Grünen Deals vereinbar, allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Mit Blick auf antimikrobielle Resistenzen fordert die Kommission außerdem, bis 2030 den Antibiotika-Verkauf für Nutztiere um 50 Prozent zu reduzieren.

Biodiversitätsstrategie

Mit der Biodiversitätsstrategie macht die Kommission Vorschläge für eine Reihe von Verpflichtungen für den Naturschutz bis 2030. Darunter: die ökologische Wiederherstellung von mindestens 25.000 Kilometern europäischer Flüsse. Dazu sollen die Mitgliedstaaten Genehmigungen zur Wasserentnahme und zum Aufstauen von Wasser überprüfen. Außerdem sollen mindestens 30 Prozent der EU-Landfläche und 30 Prozent der EU-Meeresfläche unter Schutz gestellt werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln soll entsprechend der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ reduziert werden, eine wesentliche Forderung auch der kommunalen Wasserwirtschaft.

Auch Vorgaben für die Landwirtschaft sind vorgesehen: eine Umstellung von mindestens 25 Prozent der EU-Landwirtschaftsfläche auf biologischen Anbau bis 2030, was aus Sicht des Gewässerschutzes zu begrüßen ist. Dazu soll es einen EU-Aktionsplan zur ökologischen Landwirtschaft geben. Außerdem will die Kommission im kommenden Jahr die EU-Bodenstrategie aktualisieren.

Darüber hinaus setzt die Strategie einen neuen EU-Naturschutzplan auf. Bis 2021 will die Kommission dazu verbindliche Ziele vorschlagen. Eine Folgenabschätzung soll auch Methoden zur Analyse des guten Zustands von Ökosystemen, etwa bezüglich der Gesetzgebung in den Bereichen Wasser und Böden, untersuchen.

Die Kommission ruft außerdem Städte mit mindestens 20.000 Einwohnern zur Entwicklung von Plänen zur städtischen Begrünung bis Ende 2021 auf. Grüne Infrastruktur und naturnahe Lösungen sollen stärker Eingang in die Stadtplanung finden. Damit greift die EU-Kommission eine zentrale Forderung des VKU zur Anpassung an den Klimawandel und der Vorsorge vor steigenden Extremwettereignissen auf.