"Fit für 55"-Paket

On a green background, paper clips and white puzzles with the inscription - Green Deal © VKU

Dossier "Fit für 55"-Paket

Das europäische „Fit für 55“-Paket.

Das europäische „Fit für 55“-Paket

Mit dem Europäischen Grünen Deal will die EU-Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen Europa bis 2050 klimaneutral machen. Auf dem Weg zur Klimaneutralität sollen die CO2-Emissionen bis 2030 EU-weit um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden. Um die Ziele zu erreichen, sollen alle einschlägigen energie- sowie klimapolitischen EU-Gesetze angepasst werden. Die bevorstehenden Anpassungen werden auch für kommunale Unternehmen von großer Relevanz sein.

Zur Ausrichtung der europäischen Energie- und Klimapolitik auf die Erreichung der neuen Klimaziele hat die EU-Kommission am 14. Juli 2021 den ersten Teil ihres sogenannten „Fit für 55“-Pakets veröffentlicht. Das Paket enthält 13 Gesetzgebungsvorschläge, mit denen die Umsetzung des neuen 2030-Ziels in konkreten Maßnahmen rechtsverbindlich festgelegt werden sollen. Von zentraler Bedeutung für den VKU sind darin die folgenden Überarbeitungsvorschläge:

Daran anknüpfend hat die EU-Kommission am 15. Dezember 2021 den zweiten Teil des „Fit für 55“-Pakets vorgelegt, der sich auf die Dekarbonisierung des Gasmarkts, die Förderung von Wasserstoff und die Reduzierung von Methanemissionen („Gaspaket“) sowie die Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 fokussiert.

Mit Vorlage der Gesetzgebungsvorschläge haben in Brüssel die politischen Verhandlungen zu den konkreten Maßnahmen begonnen. Der VKU begleitet die Prozesse von Anfang an eng und hat zu den für die Kommunalwirtschaft besonders relevanten Gesetzgebungsvorschlägen im ersten Teil des „Fit für 55“-Pakets bereits Stellungnahmen erarbeitet. Auf dieser Grundlage wird der VKU die Interessen der kommunalen Unternehmen aktiv in die Verhandlungen einbringen.

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