Verdopplung der EU-Renovierungsquote als Ziel
EU-Kommission veröffentlicht Strategie für eine Renovierungswelle

Im Rahmen des Grünen Deal zielt die EU-Kommission mit der Strategie für eine Renovierungswelle auf eine Verdopplung der Renovierungsrate in den nächsten 10 Jahren zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz ab.

28.10.20

Die EU-Kommission hat am 14. Oktober 2020 eine Strategie für eine Renovierungswelle veröffentlicht. Sie ist Teil des Grünen Deals zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050. Die Strategie sieht vor, die Renovierungsquote EU-weit in den nächsten 10 Jahren für mehr Energie- und Ressourceneffizienz zu verdoppeln. Der VKU begleitet die Maßnahmen und Initiativen innerhalb des Grünen Deals weiterhin eng.

Die Strategie für eine Renovierungswelle konzentriert sich auf Maßnahmen in folgenden Bereichen: die Dekarbonisierung der Wärme- und Kälteerzeugung, die Bekämpfung von Energiearmut und Maßnahmen für Gebäude mit der geringsten Energieeffizienz sowie die Renovierung öffentlicher Gebäude wie Schulen, Krankenhäuser und Verwaltungsgebäude. Darunter fallen Vorschriften über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wie Mindestnormen und Zertifikate, die bei der Überarbeitung der Richtlinien über Energieeffizienz und Energieeffizienz von Gebäuden im kommenden Jahr vorgeschlagen werden sollen. Für die öffentliche Verwaltung wird eine Ausweitung der Anforderungen für die Gebäudesanierung erwogen. Im Zuge der für Juni 2021 vorgesehenen Überprüfung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der Energieeffizienzrichtlinie sowie des Emissionshandels wird erwogen, den Vorgaben für die Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Quellen einen höheren Stellenwert zu geben und ein Mindestniveau an Energie aus erneuerbaren Quellen in Gebäuden einzuführen. Eine gezielte Finanzierung soll leichter zugänglich gemacht werden, auch durch finanzielle Unterstützung seitens der EU. Gleichzeitig soll das Prinzip der Kreislaufwirtschaft eine größere Rolle spielen und bspw. verstärkt auf nachhaltige Bauprodukte gesetzt werden, auch im Rahmen der Überarbeitung der Ökodesignrichtlinie. Auch Umwelt- und Gesundheitsstandards sollen stärker berücksichtigt werden.