Energiewende bringt Wandel in der Batterieentsorgung und -recycling
EU-Kommission bereitet Novelle der Batterierichtlinie vor

Die Europäische Kommission plant, bis Oktober 2020 einen Vorschlag zur Novelle der EU-Batterierichtlinie vorzulegen. Der Umstieg auf ein elektrifiziertes Energiesystem lässt die Nachfrage an Batterien steigen und stellt damit perspektivisch die Batterieentsorgung und das Recycling vor neue Herausforderungen. Der VKU bringt sich früh in die Diskussion ein.

04.08.20

Die Kommission plant, einen Vorschlag für die Novelle der EU-Batterierichtlinie bis Oktober 2020 vorzulegen. Die steigende Nachfrage an Speicherkapazitäten stellt damit auch die Batterieentsorgung und das Recycling vor neue Herausforderungen. Allen voran der Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien und die damit verbundene Brandgefahr machen eine Novelle der EU-Batterierichtlinie erforderlich. Der VKU hat bereits frühzeitig die Interessen der kommunalen Abfallwirtschaft eingebracht und wird den Prozess weiterhin eng begleiten. Die vom VKU eingebrachten Eckpunkte werden im Nachfolgenden zusammengefasst.

Umbruch in Batterieentsorgung und -recycling durch Energiewende

Das Energiesystem der Zukunft setzt auf Elektrifizierung in allen Sektoren. Dafür werden enorme Speicherkapazitäten in Form von Wasserstoff oder Batterien benötigt. Damit sind der Batteriemarkt und gleichermaßen Batterieentsorgung und -recycling großen Veränderungen unterworfen. Doch gerade das Recycling der Lithium-Ionen-Batterie gilt als unrentabel und wird bislang kaum in den Kreislauf zurückgeführt. Diese werden aber immer beliebter aufgrund ihrer hohen Energiedichte und der kabellosen Nutzung in Elektro- und Elektronikgeräten. Weiterer Knackpunkt: immer häufiger auftretende Brände in Recyclinganlagen, auf Wertstoffhöfen und in Müllsammelfahrzeugen, hervorgerufen durch Lithium-Ionen-Altbatterien. Grund für die Brände sind eine nicht ordnungsgemäße Erfassung oder Behandlung. Ausgehend davon ist es notwendig, dass die bevorstehende Novelle der EU-Batterierichtlinie auf die neuen Gegebenheiten angepasst wird. Die EU-Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren von 2006 zielt darauf ab, den Umwelteintrag von Schadstoffen aus Batterien in Abfällen zu reduzieren. Hierfür gelten einerseits Stoffbeschränkungen für die Schwermetalle wie Quecksilber und Cadmium, andererseits sieht die Richtlinie vor, dass Batterien getrennt gesammelt und stofflich verwertet werden. Damit enthält die Richtlinie Vorgaben für das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Batterien.

Höhere Sammelquote

Der VKU unterstützt grundsätzlich eine höhere Sammelquote für Gerätebatterien. Eine solche Erhöhung sollte als Ansporn für die Rücknahmesysteme sowie die sonstigen Beteiligten dienen, um die separate und damit korrekte Erfassung von Gerätealtbatterien noch besser umzusetzen. Der VKU setzt sich für eine graduelle Erhöhung der Quoten ein und schlägt eine Erhöhung von 45% auf 55% vor.

Entnehmbarkeit von Batterien aus Elektro- und Elektronikgeräten

Um das spezifische Recycling zu fördern, sollten Batterien vom jeweiligen Elektro- und Elektronikgerät ohne Probleme vom Endverbraucher entfernt werden können. Das wäre der richtige Lösungsansatz, damit Batterie und Altgerät dem richtigen Entsorgungsweg getrennt zugeführt werden können.

Kennzeichnung von Lithium-Batterien

Da Lithium-Ionen-Batterien leicht entzündlich sind und als Gefahrgut eingestuft sind, müssen sie mit besonderer Sorgfalt behandelt und transportiert werden. Der VKU befürwortet daher die spezifische Kennzeichnung von Batterien und Akkumulatoren, die Lithium beinhalten.

Mindestkriterien für die Öffentlichkeitsarbeit der Rücknahmesysteme

Wichtig für eine verbesserte Batteriesammlung und -entsorgung ist die Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit. Der VKU setzt darauf, dass im Sinne der Produktverantwortung die Rücknahmesysteme die Öffentlichkeitsarbeit finanzieren. Effektiv wäre hier, dass nicht jedes Rücknahmesystem seine eigene, sondern eine gemeinsame Öffentlichkeitskampagne verfolgt. Die aktuell debattierte Novelle des deutschen Batteriegesetzes sieht genau dies vor. Alternativ zur Erhöhung der Batterieerfassung durch eine entsprechende Beratung können die Rücknahmesysteme die kommunale Abfallberatung finanzieren.

Batteriepfand

Auch die Einführung eines Pfandes auf (Lithium)Batterien steht zur Diskussion. Ein solches Pfand kann durchaus für eine bessere Getrenntsammlung und damit auch zur Eindämmung der Brandgefahr dienen. Bevor solch ein Pfandsystem auf europäischer Ebene entschieden werden kann, müssen aber noch einige praktische Fragen geklärt werden.