VKU bringt Empfehlungen ein
Die EU-Kommission bereitet im Zuge einer Vereinfachungsagenda zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft einen sogenannten Umweltomnibus vor. Dabei handelt es sich um die gezielte Anpassung bereits bestehender Rechtsvorschriften, mit dem Ziel, bürokratische Hürden abzubauen und Verfahren zu vereinfachen. Der VKU hat sich dazu mit einer spartenübergreifenden Stellungnahme positioniert, um auf zu berücksichtigende Aspekte aus Sicht der Kommunalwirtschaft hinzuweisen. Grundsätzlich begrüßt der VKU die Bestrebungen der EU-Kommission, bürokratische Hürden abzubauen und Verfahren zu vereinfachen. Der VKU weist daher in seiner Stellungnahme auf konkrete Artikel in ausgewählten Rechtsakten hin, die angepasst werden sollten, um eine bessere Umsetzung zu ermöglichen. Dazu zählen:
Abfallrahmenrichtlinie,
Verpackungsverordnung,
Abfallverbringungsverordnung,
Industrieemissionsrichtlinie,
Trinkwasserrichtlinie,
Wasserrahmenrichtlinie,
KMU-Definition,
Net Zero Industry Act.
Aus VKU-Sicht darf es in diesem Zuge jedoch nicht zu einer Verwässerung bestehender Standards und zu einer Beschneidung gefundener politischer Kompromisse kommen. Dazu zählt insbesondere die erweiterte Herstellerverantwortung aus der Kommunalabwasserrichtlinie.
Darüber hinaus fordert der VKU, dass es ermöglicht werden soll, weiterhin Abfälle in die Schweiz zu verbringen, wenn dies nach dem Prinzip der Nähe, aus umwelttechnischen, klimatischen, aber auch bürokratischen Gründen von Vorteil wäre. Auch müssen beispielsweise Umweltmanagementsysteme nach der Industrieemissionsrichtlinie mit einer proportionalen Ausgestaltung genutzt werden können und Doppelregulierung vermieden wird, insbesondere durch die Anerkennung von EMAS als gleichwertig.
Ferner ist es aus kommunalwirtschaftlicher Perspektive erstrebenswert, dass auch die KMU-Definition angepasst wird, sodass kommunale Unternehmen gleichberechtigt von Bürokratieerleichterungen und Förderzugängen profitieren können.
Nächste Schritte
Der Vorschlag der EU-Kommission für den Umweltomnibus wird für Q4/2025 erwartet. Im Anschluss daran werden sich der Rat und das EU-Parlament mit den vorgeschlagenen Änderungen befassen.
Hintergrund
Mit Beginn der zweiten Amtszeit von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stehen die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und der Bürokratieabbau im Fokus. Zu diesem Zweck hat die EU-Kommission in den vergangenen Monaten bereits in verschiedenen Politikbereichen sogenannte Omnibus-Pakete vorgelegt. Bei den Omnibusverfahren handelt es sich um gezielte Anpassungsvorschläge bestehender Gesetze, um Bürokratie abzubauen und Verfahren zu vereinfachen. In der im Mai veröffentlichten Binnenmarktstrategie sowie im Anfang Juli veröffentlichten Chemie-Paket kündigte die EU-Kommission bereits den Umweltomnibus an. Entsprechend hat sich der VKU mit Empfehlungen in die Vorbereitung auf europäischer Ebene eingebracht.