EU-Omnibuspakete
EU-Kommission plant bürokratische Erleichterungen in der Energie-, Umwelt- und Digitalpolitik

Anknüpfend an bereits vorgelegte Pakete zum Bürokratieabbau plant die EU-Kommission auch für die Energie-, Umwelt- und Digitalpolitik Erleichterungen über sogenannte Omnibuspakete. Die Kommunalwirtschaft hat eigene Empfehlungen erarbeitet, die der VKU in die Beratungen auf europäischer und nationaler Ebene einbringt.

30.10.25

Seit Beginn des Jahres arbeitet die EU-Kommission über sogenannte Omnibuspakete daran, Bürokratie in unterschiedlichen Politikbereichen abzubauen, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas auf globaler Ebene zu stärken. Das Mitte Oktober vorgelegte Arbeitsprogramm für 2026 zeigt, dass weitere Pakete geplant sind. Auch in der Energie-, Umwelt- und Digitalgesetzgebung sollen bürokratische und regulatorische Hürden abgebaut werden. Ein Omnibuspaket im Energiebereich soll im zweiten Quartal 2026 vorgelegt werden. Mit ersten Vorschlägen der Kommission für Umwelt- und Digitalomnibus ist nach derzeitigem Stand noch in diesem Jahr zu rechnen. 

Der VKU hat eigene Empfehlungen für bürokratische Erleichterungen erarbeitet. Unabhängig vom Politikfeld ist entscheidend: Damit auch für kleine und mittlere kommunale Unternehmen effektiv bürokratische Hürden abgebaut werden, muss die Ungleichbehandlung öffentlicher Unternehmen durch die europäische KMU-Definition aufgehoben werden. Diese Forderung ist der rote Faden in den Empfehlungen der Kommunalwirtschaft für die geplanten Pakete. Auch die deutsche Bundesregierung beabsichtigt im Koalitionsvertrag, die Ungleichbehandlung aufzuheben.

Im Energiebereich sollten aus Sicht der Kommunalwirtschaft Berichtspflichten in der Strom- und Gasbinnenmarktrichtlinie reduziert, Fristen und Anforderungen entschärft sowie Hürden für grünen Wasserstoff abgebaut werden. Wichtig ist außerdem, die Methanverordnung zu entschlacken, um unverhältnismäßig hohe Kosten bei geringem Klimaschutzeffekt zu vermeiden. 

In Bezug auf die Abfallwirtschaft setzt sich der VKU dafür ein, dass bestehende Standards bei einer Harmonisierung der erweiterten Herstellerverantwortung nicht verwässert werden. In der Verpackungsverordnung bedarf es einer rechtssicheren Herstellerdefinition. Die Finanzierung kommunaler Systeme sollte durch ein EU-weites Produzentenregister mit Plattformhaftung gesichert werden. Grenzüberschreitende Abfallverbringung sollte unter engen Bedingungen möglich sein, um die Vorteile grenznaher Regionen auch mit Drittländern zu nutzen. So sichert die Abfallverbringung, bspw. in die Schweiz, kommunale Strukturen und langjährige Partnerschaften. 

Aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft sollten regulatorische Vorgaben wie Informations- und Berichtspflichten gezielt angepasst und dadurch reduziert werden. Politische Kompromisse und deren Überführung in nationales Recht sollten hingegen nicht gefährdet werden, um Planungssicherheit zu gewährleisten und steigende Kosten zu verhindern. Ebenso gilt es, bestehende Umweltstandards zum Schutz der Wasserressourcen zu wahren.

Im Digitalbereich zeichnet sich bereits ab, dass das EU-Datenregelwerk, Meldepflichten für Cybersicherheitsvorfälle sowie gezielte Anpassungen der KI-Verordnung unter den Omnibus gefasst werden sollen. Auch aus VKU-Sicht führen die derzeitigen Überschneidungen im Digitalrecht zu Inkongruenzen. Aus Sicht des VKU sollte der Omnibus diese Überschneidungen klären und das Zusammenspiel der Rechtsakte konkretisieren. Wichtig ist auch, die DSGVO gezielt zu vereinfachen. Im Glasfaserausbau sollte aus VKU-Sicht hingegen an der Ex-ante Regulierung festgehalten werden, um Marktmacht aufzubrechen und Wettbewerb zu ermöglichen.

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