Erneuerbare Energien
Vorstellung der finalen PV-Strategie auf dem zweiten PV-Gipfel

Am Freitag, den 5. Mai 2023 fand der zweite PV-Gipfel in Berlin statt, auf dem Minister Habeck die finale PV-Strategie vorgestellt hat. Der VKU begrüßt die darin vorgestellten Maßnahmen als wichtige Investitionsimpulse.

10.05.23

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Die PV-Strategie ist ein essentieller Schritt zur Erreichung des im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziels, 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs bis 2030 aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Sie beinhaltet elf Handlungsfelder. Diese beziehen sich u. a. auf die Förderung des Freiflächen-PV Ausbaus, die Beschleunigung von Netzanschlüssen und die Stärkung der PV-Akzeptanz. Ziel ist es, bis 2030 insgesamt 215 GW installierter PV-Leistung zu erreichen. Zum Jahresende 2022 waren in Deutschland insgesamt 66,5 GW Kapazität zur Stromerzeugung aus Photovoltaik installiert.

Der erste Entwurf der PV-Strategie war im Zuge des ersten PV-Gipfels am 10. März 2023 vorgestellt worden. Im Anschluss daran hatte der VKU eine Stellungnahme dazu eingereicht. Seine Hauptforderungen zielten auf schnellere Verfahren und mehr Flächen für PV-Anlagen. Weiter wurden in der Stellungnahme auch bessere Investitionsanreize, die Nutzbarmachung von PV-Potenzialen in Bestandsquartieren, der Abbau bürokratischer Hemmnisse und Rahmenbedingungen für einen vorausschauenden und digitalen Netzausbau gefordert.

In der finalen PV-Strategie finden sich im Vergleich zur Entwurfsversion einige Änderungen, die das BMWK im Rahmen der Konsultation aufgenommen hat. So etwa beim Mieterstrom und der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, wo erhebliche Bürokratieerleichterungen und Flexibilisierungen des bisher starren Regelungsrahmens vorgesehen sind. Auch der Einsatz von Balkonkraftwerken soll erleichtert werden. Hierzu sind Anpassungen des Miet- und Wohneigentumsrechts vorgesehen. Ziel ist, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen an der Energiewende partizipieren können.

Ebenfalls besonders zu begrüßen ist der umfassende Blick auf Hemmnisse außerhalb des Energierechts. So sollen Änderungen im Bauplanungs- und Baurecht sowie umfassende Anpassungen im Steuerrecht Projektrealisierungen vereinfachen und neue Investitionsanreize setzen.

Viele der Maßnahmen machen in der PV-Strategie bereits angekündigte Gesetzänderungen erforderlich. Ein erstes großes Gesetzpaket (Solarpaket I) soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause auf den Weg gebracht werden. Nach Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens wird noch ein Solarpaket II folgen, dessen Inhalte ebenfalls bereits skizziert sind. Die Bundesregierung versteht die Strategie zudem als Ausgangspunkt für einen dynamischen Prozess mit dem Ziel, die Ausbauziele zu erreichen und zeigt sich „offen für weitere Ideen und Hinweise“.