Wärmenetzförderung
VKU und AGFW legen Positionspapier zur Bundesförderung effiziente Wärmenetze vor
Das BAFA hat ein neues Merkblatt zur Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) veröffentlicht. VKU und AGFW haben dazu ein gemeinsames Positionspapier vorgelegt. Darin begrüßen die Verbände einzelne Verbesserungen, sehen jedoch weiterhin Anpassungsbedarf, um Planungssicherheit zu schaffen und den Ausbau klimaneutraler Wärmenetze zu unterstützen.
23.03.26
Das BAFA hat ein neues Merkblatt zur Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) veröffentlicht. VKU und AGFW haben dazu ein gemeinsames Positionspapier vorgelegt. Darin begrüßen die Verbände einzelne Verbesserungen, sehen jedoch weiterhin Anpassungsbedarf, um Planungssicherheit zu schaffen und den Ausbau klimaneutraler Wärmenetze zu unterstützen.
VKU und AGFW legen Positionspapier zur Bundesförderung effiziente Wärmenetze vor
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein aktualisiertes Merkblatt zur Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) veröffentlicht. Ziel der Überarbeitung ist es, bisherige Vorgaben zu konsolidieren und die Beantragung sowie Abwicklung der Förderung zu vereinfachen. In diesem Zusammenhang haben der VKU und der AGFW ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht, in dem sie das neue Merkblatt bewerten und Anpassungsvorschläge formulieren.
Grundsätzlich begrüßen die Verbände, dass die bisherigen Merkblätter zu den einzelnen BEW-Modulen zusammengeführt und technische Anforderungen in einem einheitlichen Dokument gebündelt wurden. Auch die Aufnahme häufig gestellter Fragen sowie bisheriger Verwaltungspraxis in das Merkblatt wird als hilfreicher Schritt für mehr Klarheit bei der Antragstellung bewertet. Positiv hervorgehoben wird zudem die Ankündigung des BAFA, künftig regelmäßig Informationsveranstaltungen zur BEW anzubieten.
Aus Sicht von VKU und AGFW bleibt jedoch entscheidend, dass Förderanträge zügig bearbeitet werden. Verzögerungen bei Bewilligungen führen dazu, dass Projekte nicht rechtzeitig umgesetzt werden können und Vergabeentscheidungen aufgeschoben werden müssen. Dies kann insbesondere kommunale Wärmeprojekte gefährden, die häufig an politische Beschlüsse und enge Zeitpläne gebunden sind.
Ein zentraler Kritikpunkt im Positionspapier betrifft die geplante Einstellung der Förderung von Transformationsplänen für bestehende Wärmenetze im Rahmen von Modul 1 der BEW ab dem 1. April 2026. Diese Entscheidung wird mit der Verpflichtung zur Erstellung eines Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplans nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) begründet. VKU und AGFW halten diese Begründung jedoch nur teilweise für nachvollziehbar. Während inhaltliche Überschneidungen zwischen beiden Instrumenten bestehen, gehen die geförderten Planungsleistungen im Rahmen der BEW über die Anforderungen des WPG hinaus. Insbesondere Planungsleistungen bis zur Genehmigungsreife einzelner Maßnahmen seien weiterhin notwendig und sollten daher auch künftig förderfähig bleiben.
Auch bei den neuen Vorgaben zur Jahresarbeitszahl von Wärmepumpen sehen die Verbände Anpassungsbedarf. Die im Merkblatt vorgesehene Umstellung auf eine Jahresarbeitszahl als Förderkriterium könne Auswirkungen auf bereits geplante Projekte haben und zu zusätzlicher Unsicherheit bei Investitionsentscheidungen führen. VKU und AGFW schlagen daher vor, für Projekte, die bereits auf Grundlage der bisherigen Regelung geplant wurden, Übergangsregelungen vorzusehen und langfristig eine praktikable Berechnungsmethode für große Wärmepumpen zu entwickeln.
Weitere Kritik richtet sich gegen Anforderungen zur Absenkung der maximalen Vorlauftemperatur bestehender Wärmenetze auf 95 Grad Celsius bis zum Jahr 2045. Zwar unterstützen die Verbände grundsätzlich Maßnahmen zur Temperaturabsenkung, da diese Effizienzgewinne ermöglichen und die Integration klimaneutraler Wärme erleichtern können. Allerdings sei eine verpflichtende Absenkung in bestehenden Netzen häufig nur mit erheblichem technischem und wirtschaftlichem Aufwand umsetzbar, etwa durch umfangreiche Leitungsanpassungen. Hier plädieren VKU und AGFW für flexiblere Regelungen oder Ausnahmemöglichkeiten.
Darüber hinaus sehen die Verbände Anpassungsbedarf bei den Anforderungen an bestehende Biomasseanlagen. Nach dem aktuellen Merkblatt müssten auch Bestandsanlagen bestimmte Vorgaben zu Brennstoffen, Emissionsgrenzen und Betriebsstunden erfüllen. VKU und AGFW halten diese Regelung für nicht praxisgerecht und fordern eine Klarstellung, dass bestehende Anlagen grundsätzlich Bestandsschutz genießen und nicht nachträglich strengeren Anforderungen unterliegen.
Insgesamt betonen VKU und AGFW die zentrale Bedeutung der BEW für den Aus- und Umbau klimaneutraler Wärmenetze. Damit die Förderung ihre Wirkung voll entfalten kann, seien praxistaugliche Regelungen, verlässliche Rahmenbedingungen und schnelle Bewilligungsverfahren entscheidend.