Wärmepolitik
Koalition plant neues Gebäudemodernisierungsgesetz ohne 65-Prozent-Vorgabe
Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz verständigt. Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen soll entfallen. Stattdessen sind steigende Quoten für grüne Gase und Öle vorgesehen. Der VKU sieht weiterhin erhebliche Unsicherheiten für Planung und Investitionen.
23.03.26
Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz verständigt. Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen soll entfallen. Stattdessen sind steigende Quoten für grüne Gase und Öle vorgesehen. Der VKU sieht weiterhin erhebliche Unsicherheiten für Planung und Investitionen.
Koalition plant neues Gebäudemodernisierungsgesetz ohne 65-Prozent-Vorgabe
Die Koalitionsfraktionen haben sich am 24. Februar auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) verständigt. Zentrales Element der Einigung ist die Rücknahme der bisherigen Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dafür soll § 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gestrichen werden.
Stattdessen plant die Bundesregierung ein neues Quotenmodell für den Einsatz erneuerbarer Energieträger. Für neu installierte Gas- und Ölheizungen sollen ab 2029 schrittweise steigende Anteile von grünen Gasen und Ölen vorgeschrieben werden. Diese sogenannte „Biotreppe“ soll den Anteil klimafreundlicher Energieträger im Gebäudebereich langfristig erhöhen. Für bestehende Heizungen ist ab 2028 eine allgemeine Quote vorgesehen.
Neben den Änderungen im Heizungsbereich kündigt die Bundesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Stärkung der Fernwärme an. Dazu gehören unter anderem Fördermaßnahmen sowie regulatorische Anpassungen, die den Ausbau von Fernwärmenetzen unterstützen sollen.
Die Umsetzung der Gesetzgebung soll schrittweise erfolgen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll nach derzeitigen Planungen vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Der VKU bewertet einzelne Aspekte der geplanten Reform grundsätzlich positiv, sieht insgesamt jedoch weiterhin erheblichen Klärungsbedarf. Aus Sicht des Verbandes ist insbesondere die geplante Streichung der Wasserstoff-Fahrpläne zu begrüßen, da sie bürokratische Hürden reduziert. Gleichzeitig fehlen aus VKU-Sicht weiterhin klare gesetzliche Rahmenbedingungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), etwa für Fragen der Stilllegung, Transformation und Anschlusssteuerung von Gasnetzen.
Klärungsbedarf sieht der VKU insbesondere bei den geplanten Quotenregelungen für grüne Gase und Öle. Diese könnten zu einem erheblichen administrativen Aufwand führen und mit steigenden Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher verbunden sein. Zudem sei bislang kein tragfähiges Konzept erkennbar, das den notwendigen Hochlauf grüner Gase in ausreichendem Umfang sicherstellt.
Positiv bewertet der Verband hingegen die angekündigten Reformen zur Förderung und Regulierung der Fernwärme, die in weiten Teilen den Forderungen des VKU entsprechen. Gleichzeitig besteht die Sorge, dass der Ausbau der Fernwärme durch die künftig weniger strengen Anforderungen an neue Gasheizungen an Dynamik verlieren könnte.
Auch bei der kommunalen Wärmeplanung sieht der VKU Risiken. Es ist zu befürchten, dass bestehende Wärmepläne durch die neuen Regelungen faktisch unterlaufen werden könnten und damit Planungssicherheit verloren geht. Vor diesem Hintergrund fordert der VKU, dass die angekündigte Novellierung des Wärmeplanungsgesetzes die strategische Rolle der kommunalen Wärmeplanung klar stärkt.
Insgesamt schafft die aktuelle Einigung aus Sicht des Verbandes noch keine ausreichende Planungssicherheit für Infrastruktur und Investitionen. Entscheidend wird sein, dass die kommunale Wärmeplanung gestärkt wird und zentrale Fragen zum Hochlauf klimaneutraler Energieträger zeitnah geklärt werden.