DEHSt informiert am 04.07.2023 zur erstmaligen Erstellung des Überwachungsplans

DEHSt-Informationsveranstaltung am 04.07.2023 zur erstmaligen Erstellung des BEHG-Überwachungsplans.
Im Jahr 2023 müssen alle BEHG-Verantwortlichen, bspw. alle Erdgasvertriebe, erstmals einen Überwachungsplan bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einreichen. Werden die Emissionen ausschließlich unter Anwendung von Standardemissionsfaktoren ermittelt, genügt auch ein vereinfachter Überwachungsplan.
Zum Thema „Erstellung des Überwachungsplans“ bietet die DEHSt am 4. Juli 2023 von 10:00 – 15:00 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung an. (Info hier)
In der Veranstaltung erhalten Sie eine Einführung in die Emissionsberichterstattung und Überwachung sowie Hinweise zur Registrierung, zur Signatur und dem Erfassungssystem für den Überwachungsplan. Im Anschluss werden wir die Erstellung von Überwachungsplänen im Erfassungssystem sowie die Einreichung bei der DEHSt ausführlich erläutern.
Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Für weitere Fragen zum BEHG steht Ihnen der VKU gern zur Verfügung.