Was ändert sich im neuen Jahr?
Wichtige Neuerungen für Energieverbraucher und Trinkwassersicherheit / Neue Regeln für Elektroaltgeräte
Mit dem Jahreswechsel 2025/2026 treten mehrere Regelungen in Kraft, die sowohl Energiekosten als auch die Qualität unseres Trinkwassers betreffen. Zudem treten neue Regeln für Elektroaltgeräte in Kraft.
22.12.25
Mit dem Jahreswechsel 2025/2026 treten mehrere Regelungen in Kraft, die sowohl Energiekosten als auch die Qualität unseres Trinkwassers betreffen. Zudem treten neue Regeln für Elektroaltgeräte in Kraft.
Berlin, 22. Dezember 2025. Mit dem Jahreswechsel treten mehrere Regelungen in Kraft, die sowohl Energiekosten als auch die Qualität unseres Trinkwassers betreffen. Zudem treten neue Regeln für Elektroaltgeräte in Kraft.
Energie
Entlastungen bei Energiekosten
- Wegfall der Gasspeicherumlage: Ab 1. Januar 2026 entfällt die Umlage. Haushalte sparen dadurch rund 50 bis 60 Euro pro Jahr.
- Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten: Der Bund übernimmt 6,5 Milliarden Euro der Netzkosten. Für einen Durchschnittshaushalt kann das eine Entlastung von etwa 130 Euro jährlich bedeuten.
CO₂-Bepreisung wird marktbasiert
Ab 1. Januar 2026 endet die Festpreisphase für CO₂-Zertifikate. Stattdessen werden die Zertifikate mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂. erstmals versteigert. Das betrifft vor allem Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Für Verbraucher bedeutet das: Klimafreundliches Heizen und Fahren wird attraktiver, während fossile Energien schrittweise teurer werden.
Trinkwasser
Mehr Sicherheit für Ihr Trinkwasser - zwei wichtige Neuerungen ab 12. Januar 2026
Trinkwasser in Deutschland wird routinemäßig kontrolliert, damit Verbraucherinnen und Verbraucher ein sicheres Produkt aus der Leitung erhalten: zum Trinken, Kochen oder Waschen. Grundlage dafür ist die Trinkwasserverordnung, die nicht nur Anforderungen an die Trinkwasserqualität festlegt, sondern auch die Information der Kundinnen und Kunden durch ihren Wasserversorger regelt. Der Wasserversorger ist für die Leitungen vom Trinkwassernetz in der Straße bis zum Hausanschluss verantwortlich. Ab dort übernimmt in der Regel der Hauseigentümer die Verantwortung für alle Leitungen und Anlagen im Gebäude.
Zwei wichtige Neuerungen gelten ab 12. Januar 2026:
Bleileitungen müssen raus
Blei ist gesundheitsschädlich. Deshalb schreibt die Trinkwasserverordnung vor: Sofern es noch Bleileitungen* gibt, müssen diese bis spätestens 12. Januar 2026 entfernt oder stillgelegt werden. Das gilt für Hauseigentümer und Wasserversorger. Wer nicht handelt, riskiert Bußgelder oder sogar die Einstellung der Wasserversorgung. In Ausnahmefällen kann das Gesundheitsamt die Frist bis 2036 verlängern.
*Das UBA schätzt, dass bundesweit noch rund 38.000 Gebäude Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation haben (0,20 %). Zusätzlich existieren etwa 15.000 Hausanschlussleitungen aus Blei (0,08 %). Quelle: Abschätzung der in Deutschland noch vorhandenen Bleileitungen.
Neue Grenzwerte für PFAS – die „Ewigkeitschemikalien“
PFAS sind langlebige Industriechemikalien, die sich in der Umwelt und im Körper anreichern können. Ab 12. Januar 2026 müssen Wasserversorger laut Trinkwasserverordnung einen Summen-Grenzwert für die wichtigsten 20 Stoffe der PFAS-Gruppe einhalten: maximal 0,1 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser. Mehr zum PFAS-Grenzwert in der Trinkwasserverordnung und zu PFAS in der Umwelt finden Sie hier: www.vku.de/pfas
Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher?
- Prüfen Sie, ob in Ihrem Haus noch Bleileitungen vorhanden sind. Falls ja, beauftragen Sie einen Fachbetrieb oder wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
- Ihr Trinkwasser wird künftig noch besser überwacht – auch auf PFAS.
Abfall
Neue Regeln für Elektroaltgeräte: Mehr Sicherheit und klare Rückgabestellen ab 2026
Ab 2026 gelten neue Regeln für die Entsorgung von Elektroaltgeräten. Kommunale Sammelstellen müssen batteriebetriebene Geräte künftig durch geschultes Personal annehmen, um Brandrisiken durch Lithium-Akkus zu verringern. Rücknahmestellen im Handel und auf Wertstoffhöfen werden einheitlich gekennzeichnet, damit Verbraucher leichter erkennen können, wo sie ihre Altgeräte abgeben können. Hersteller und Händler werden stärker in die Pflicht genommen, Rückgabewege bereitzustellen und besser zu informieren. Weiterhin ungelöst bleibt die problematische Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten, die häufig falsch entsorgt werden und ein erhebliches Brandrisiko darstellen. Eine wichtige Information: Einweg-Vapes gelten als Elektroaltgeräte und müssen deshalb an offiziellen Sammel- oder Rücknahmestellen abgegeben werden – niemals im Restmüll oder Gelben Sack.
Was ändert sich für Verbraucher?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird die Rückgabe einfacher und sicherer: Rücknahmestellen sind künftig klar erkennbar, und Geräte mit Akkus werden ausschließlich durch geschultes Personal angenommen. Elektroaltgeräte – einschließlich Einweg-Vapes – gehören weiterhin nicht in den Restmüll, sondern in die offiziellen Sammel- und Rücknahmestellen.
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025
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