Berlin, 29.09.2023. Zum Start der parlamentarischen Beratungen über den Regierungsentwurf des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze („Wärmeplanungsgesetz“) haben der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Fernwärme-Spitzenverband AGFW Vorschläge (zum Eckpunktepapier) für einen beschleunigten Aus- und Umbau von Wärmenetzen sowie für praxisnahe Regelungen für die Aufstellung von Wärmeplänen vorgestellt.
Die beiden Verbände fordern eine deutliche Aufstockung der Bundesförderung und vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren. „Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ist der zentrale Fördermechanismus für die Transformation von Wärmenetzen. Das Programm ist bisher mit insgesamt drei Milliarden Euro bis 2026 ausgestattet – mit Blick auf die bevorstehenden Aufgaben ist das viel zu wenig“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch warnte: „Nach AGFW-Berechnungen auf Grundlage der bislang eingereichten Antragszahlen wird uns das Geld bereits zwei Jahre zu früh ausgehen. Wir brauchen deshalb eine deutliche Erhöhung auf mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr und idealerweise eine Überführung in das Wärmeplanungsgesetz, um langfristig Investitionssicherheit zu schaffen.“
Wichtig sei, dass die Anforderungen an den Wärmenetzausbau den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprächen, so die Verbände. Der AGFW hat hierzu Regelwerksbausteine für den Aus- und Umbau bestehender Wärmenetze sowie einen Praxisleitfaden für die kommunale Wärmeplanung erarbeitet.
Um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, sollen laut den beiden Verbänden der Bau von Wärmenetzen, die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und die Einbindung unvermeidbarer Abwärme als im „überragenden öffentlichen Interesse“ eingestuft werden.
Zudem bedarf es angesichts knapper finanzieller Ressourcen einer fokussierten Förderung: Hat eine Kommune eine Wärmeversorgungsart in WPG-Teilgebieten als geeignet eingestuft, sollten Fördermittel aus Effizienzgründen ausschließlich für diese Wärmeversorgungsart bereitgestellt werden.
Auch mit Blick auf knappe Ressourcen bei Planern, sollten die Fristen zur Erstellung von Wärmeplänen um mindestens ein halbes Jahr verlängert werden, das heißt bis zum 31. Dezember 2026 (mehr als 100.000 Einwohner) und 31. Dezember 2028 (weniger als 100.000).
Die Regelung, nach der neue Wärmenetze ab 2024 zu mindestens 65 Prozent aus klimaneutralen Quellen gespeist werden sollen, sollte erst ab 2027 gelten, um den Bau von bereits in Planung befindlichen Wärmenetzen nicht zu gefährden.
Aus sicherheits- und wettbewerbsrelevanten Argumenten sei es ausreichend, wenn sich Wärmenetzbetreiber bei der Veröffentlichung ihrer Transformationspläne auf eine Zusammenfassung beschränkten.
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.550 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 300.000 Beschäftigten wurden 2021 Umsatzerlöse von 141 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 822 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2023
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